Nach dem Gottesdienst schiesst ein Mann vor der Kirche auf einen KirchenpflegerEin 42-Jähriger ist vom Bezirksgericht Hinwil wegen versuchter Tötung zu 54 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der in der Schweiz geborene und aufgewachsene Italiener wird zudem für 5 Jahre des Landes verwiesen.Tom Felber18.06.2026, 16.02 Uhr5 LeseminutenDer Gottesdienst in der reformierten Kirche ist in vollem Gang, als ein heute 42-jähriger Mann die Kirche betritt.Annick Ramp / NZZEs ist der 13. Oktober 2024 in der Zürcher Oberländer Gemeinde Wald. Der Gottesdienst in der reformierten Kirche ist in vollem Gang, als ein Mann die Kirche betritt. Er setzt sich in einer der vordersten Reihen neben seine damals 85-jährige Pflegemutter und redet auf sie ein. Ein Kirchenpfleger bemerkt dies und positioniert sich in der Nähe. Der heute 42-Jährige steht daraufhin auf und verlässt die Kirche wieder.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Doch er wartet vor der Kirche auf das Ende des Gottesdienstes. Dann bedrängt er seine Pflegemutter erneut. Der Kirchenpfleger nimmt sein Smartphone hervor und wählt den Notruf der Polizei. Dann geht er zu den beiden hinüber und fragt den Mann, was sein Problem sei.Laut einer Anklage der Staatsanwaltschaft I für Gewaltdelikte zückt der 42-Jährige in diesem Moment eine kleinkalibrige Faustfeuerwaffe und gibt damit drei Schüsse ab. Ein Schuss schlägt in die Heckscheibe eines Autos ein. Vom dritten Schuss wird der heute 48-jährige Kirchenpfleger ins Bein getroffen.Drogenkarriere und IV-RenteNun sitzt der 42-jährige Italiener mit Niederlassungsbewilligung C als Beschuldigter vor dem Bezirksgericht Hinwil. Er ist in der Schweiz geboren, wurde aber schon als Baby einer Schweizer Pflegefamilie abgegeben, bei der er aufwuchs. Er sei als Kind sich selber überlassen gewesen, erzählt er. Als Jugendlicher habe er mit Kiffen begonnen und später Heroin geschnupft und geraucht. Das habe ihm seine Zweifel, Sorgen und Existenzängste genommen und ihm innere Ruhe gegeben.Nach einer Lehre habe er als Klimatechniker, Monteur, Maurer und Gipser gearbeitet, dabei aber mehrere Unfälle erlitten. Er erhalte seit 2016 eine IV-Rente und habe regelmässig Heroin konsumiert. Von Methadon habe er Nierensteine bekommen, jetzt nehme er das Substitutionsmittel Sevre-Long. Es habe aber trotzdem immer wieder Rückfälle zu Heroin gegeben. Er hat vier Vorstrafen, die aber alle nicht einschlägig sind, wegen Diebstählen und Verkehrsdelikten.Er erzählt während der Befragung konfuse Geschichten, wonach er von seiner Pflegemutter der Vergewaltigung bezichtigt worden sei. Er berichtet von einem schlechten Verhältnis zu seinem Pflegebruder, dem leiblichen Sohn der Pflegemutter. Dieser habe ihn «wie einen räudigen Hund» behandelt.Der Beschuldigte behauptet, der Pflegebruder habe Schläger auf ihn angesetzt und ihn verfolgt. Deshalb habe er sich an jenem Sonntagmorgen mit seiner Pflegemutter aussprechen wollen. Weil die Situation in der Kirche «komisch» geworden sei, habe er beschlossen, draussen zu warten.Nach dem Ende des Gottesdienstes sei er dann von einem anderen Kirchengänger «wie eine Furie» über die Treppe gejagt worden. Er habe sich bedroht gefühlt, deshalb habe er eine Kleinkaliberwaffe, «einen Hasentöter», den er zufällig in der Winterjacke dabei gehabt habe, hervorgenommen. Er habe «Geht weg» und «Lasst mich in Ruhe» geschrien und zwei Schüsse auf das Fenster eines Autos abgegeben. Er sei völlig überfordert gewesen.Auch beim dritten Schuss habe er auf das Auto geschossen. Dabei habe sich der Kirchenpfleger aber bewegt und sich gedreht. Es tue ihm leid, er habe nicht gedacht, dass er ihn treffe. Er sei eingeschüchtert gewesen.Der Schuss drang sechzehn Zentimeter in einen Oberschenkel des Kirchenpflegers ein. Aufgrund der Projektilfragmente geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass es sich um Bleimunition des Kalibers «.22 short» handelte, abgegeben aus einer Kleinkaliberwaffe. Die Tatwaffe wurde aber nie gefunden. Der Täter muss sie unmittelbar nach der Tat entsorgt haben. Später kehrte er zur Kirche zurück und wurde dort um 12 Uhr 37 verhaftet.Ein psychiatrisches Gutachten spricht von einer schweren langjährigen Drogenabhängigkeit und stellt eine leicht verminderte Schuldfähigkeit zur Tatzeit fest. Der Beschuldigte verweigert eine Therapie. Auch gegen den Landesverweis setzt er sich zur Wehr. Er sei zum letzten Mal 2015 in Italien gewesen, spreche nicht gut Italienisch und in Italien gebe es keine Methadonprogramme wie in der Schweiz, argumentiert er.Der Staatsanwalt spricht von reinem GlückFür den Staatsanwalt war es «reines Glück», dass die Sache derart glimpflich ausging. Der Beschuldigte sei zum Tatzeitpunkt unter dem Einfluss von THC und Morphin gestanden. Ein Geschoss, das sechzehn Zentimeter in den Körper eindringe, könne auch jedes Organ lebensgefährlich verletzen. Der Beschuldigte habe mit der unhandlichen Waffe gar nicht zielen können.Der Staatsanwalt spricht von einer kurzen Zündschnur, fehlender Impulskontrolle und hoher Gewaltbereitschaft des Beschuldigten. Er hält fest, dass der 42-Jährige nie einer Vergewaltigung bezichtigt und auch nicht zusammengeschlagen worden sei. Diese Behauptungen seien absurd. Bei der Hafteinvernahme habe der Beschuldigte noch gesagt, er habe die Kleinkaliberpistole zum Selbstschutz mitgenommen. Das sei aber eine reine Schutzbehauptung. Der Beschuldigte versuche damit eine Notwehrlage zu konstruieren. Der Ankläger beantragt 6 Jahre Freiheitsstrafe und 7 Jahre Landesverweis.Der Verteidiger plädiert im Hauptantrag lediglich auf einfache Körperverletzung und Sachbeschädigung sowie eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Diese sei aber zugunsten einer ambulanten Massnahme aufzuschieben. Vom Landesverweis sei abzusehen.Der Beschuldigte habe sich lediglich mit seiner Pflegemutter aussprechen wollen, er habe sich von den «zwei gross gewachsenen Männern» bedroht gefühlt und mit der auf den Boden gerichteten Waffe drei Schüsse abgegeben, lediglich um sie zu erschrecken.Die Strafuntersuchung sei mangelhaft gewesen. Die komplexe Vorgeschichte und der Gemütszustand des Beschuldigten seien weitgehend im Dunkeln geblieben. Ein Antrag auf ein neues psychiatrisches Gutachten wird vom Gericht aber abgelehnt.54 Monate Freiheitsstrafe und 5 Jahre LandesverweisAm Prozesstag hat das Bezirksgericht Hinwil noch kein Urteil gefällt. Dieses wurde den Parteien und den Medienvertretern nun schriftlich, unbegründet im Dispositiv zugestellt. Der 42-jährige Italiener ist wegen versuchter Tötung zu einer vollziehbaren Freiheitsstrafe von 54 Monaten und wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 20 Franken (1200 Franken) verurteilt worden.Von der Anordnung einer Therapie hat das Gericht abgesehen. Es hat den in der Schweiz geborenen und aufgewachsenen Italiener aber für 5 Jahre obligatorisch des Landes verwiesen. Daraus geht hervor, dass das Gericht die öffentliche Sicherheit höher gewichtet als seine persönlichen Interessen. Denn sogar der Staatsanwalt hatte eingeräumt, dass es sich bei dem Beschuldigten um einen Härtefall handelt.Urteil DG250022 vom 11. 6. 2026, noch nicht rechtskräftig.Passend zum Artikel