Er streamte seine Messerattacke live und wollte für die Terrormiliz IS sterben. Nun wird ein Zürcher Jugendlicher zu einem Jahr Gefängnis verurteiltEin zum Tatzeitpunkt 15-jähriger IS-Anhänger hat im März 2024 in Zürich einen orthodoxen Juden niedergestochen. Nun hat das Jugendgericht in Dielsdorf das Urteil gefällt.07.07.2026, 13.41 Uhr3 LeseminutenKurz bevor er in Zürich mit einem Messer bewaffnet loszog, startete der Teenager einen Livestream.Illustration Anja Lemcke / NZZGut zwei Jahre ist es her, dass ein damals 15-jähriger IS-Anhänger in einem Video einen Anschlag auf Juden ankündigte – und dann, am Abend des 2. März 2024 in Zürich zur Tat schritt und einen orthodoxen Juden niederstach.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Nun hat das Jugendgericht in Dielsdorf sein Urteil gefällt. Er verurteilt einen Zürcher IS-Anhänger wegen mehrfachen versuchten Mordes, wegen der Unterstützung einer terroristischen sowie kriminellen Organisation und weiteren Delikten.Es verurteilt ihn zu einem unbedingten Freiheitsentzug von einem Jahr. Die Gefängnisstrafe wird allerdings zugunsten einer Unterbringung in einer geschlossenen Institution aufgeschoben. Eine solche Unterbringung kann bis zum 25. Altersjahr ausgesprochen werden. Ausserdem ordnet das Gericht eine persönliche Betreuung sowie eine ambulanten Behandlung an.Im Internet immer stärker radikalisiertDer Jugendliche hatte sich gemäss Anklage der Zürcher Jugendanwaltschaft seit dem Sommer 2023 im Internet immer stärker radikalisiert. Er verlor sich in einem «Rabbit hole» aus extremistischen und teilweise äusserst blutrünstigen Inhalten. Er hielt sich auf Propaganda-Websites und in Foren der Terrormiliz Islamischer Staat auf und tauschte sich mit Gleichgesinnten aus.Die Ermittler stiessen später auf seinem Smartphone auf unzählige Text- und Videodateien. Sie zeigten Hinrichtungen, Menschen, die enthauptet, verbrannt und erhängt werden. Die Aufnahmen soll der Jugendliche teilweise auch selbst in den sozialen Netzwerken und in Chatgruppen weiterverbreitet haben.Kurz vor der Tat legte er auch seinen bürgerlichen Namen ab und nahm den Beinamen «al-Dabbah» an. Dabbah ist eine Kreatur aus dem Koran, die mit dem Tag des Jüngsten Gerichts in Verbindung steht.In einem Video, das er vor der Tat veröffentlichte, sagte er, es sei sein Ziel, möglichst viele Juden zu töten. Bewaffnet mit einem Messer versuchte er schliesslich am späten Abend des 2. März 2024 zunächst in eine Synagoge einzudringen, scheiterte aber an der verschlossenen Tür. Der glühende IS-Anhänger streamte sein Tat live im Internet.Danach attackierte er einen 50-jährigen Familienvater. Als der orthodoxe Jude im Hauseingang einer Liegenschaft in Zürich klingelte, stach der jugendliche IS-Anhänger von hinten zu. Er liess auch nicht ab, als das Opfer zu flüchten versuchte und um Hilfe rief. Insgesamt 17 Mal stach der damals 15-Jährige gemäss Anklage mit dem Messer auf das Opfer ein. Der Mann überlebte den Angriff zwar schwer verletzt, trug aber massive, bleibende Schäden davon.Schliesslich wurde der Jugendliche von Passanten überwältigt und von der Polizei festgenommen.Verteidiger forderte eine mildere BestrafungDie Jugendanwaltschaft warf dem Jugendlichen in ihrer Anklage unter anderem mehrfachen versuchten Mord und Unterstützung einer kriminellen Organisation vor. Sie forderte einen Freiheitsentzug von einem Jahr. Bei Beschuldigten, die zum Tatzeitpunkt jünger als 16 Jahre alt waren, ist es das höchste Strafmass. Zudem forderte sie eine persönliche Betreuung, eine ambulante Behandlung sowie die Unterbringung in einer geschlossenen Institution.Der Jugendliche selbst wollte sich vor Gericht nicht äussern. Der Richter zitierte bei der Verhandlung aber aus Einvernahmen des Täters. Daraus geht hervor, dass der Jugendliche davon ausging, beim Anschlag zu sterben. «Ich dachte, dass die Polizei mich am Tatort umbringt. Es hat nicht geklappt.» Er habe damals zwar schon noch Lebensfreude gehabt, aber der Wille zum Sterben sei grösser gewesen. «Ich wäre gelobt worden und hätte das Paradies gefunden.»Der Verteidiger des Jugendlichen bestritt vor Gericht denn auch nicht, dass sein Mandant töten wollte. Er verlangte jedoch eine mildere Bestrafung. Der Teenager solle unter anderem wegen versuchter vorsätzlicher Tötung sowie Beteiligung an oder Unterstützung von einer terroristischen Organisation schuldig gesprochen werden. Vom Vorwurf des mehrfachen versuchten Mordes sei er hingegen freizusprechen.Der Verteidiger forderte einen Freiheitsentzug von sechs Monaten sowie die Anordnung einer persönlichen Betreuung, einer ambulanten Behandlung und einer offenen Unterbringung. Der Freiheitsentzug sei zudem aufzuschieben – mit einer Probezeit von sechs Monaten.Urteil DJ 260 001 vom 7. 7. 26, noch nicht rechtskräftig.Passend zum Artikel