PfadnavigationHomePolitikDeutschlandGeplantes Arbeitszeit-GesetzBas will Wochenarbeitszeit nur eingeschränkt ermöglichenStand: 23.06.2026Lesedauer: 3 MinutenArbeitsministerin Bärbel Bas (SPD)Quelle: picture alliance/dpa/Christoph ReichweinDie von Union und SPD geplante Möglichkeit einer Höchstwochenarbeitszeit soll einer deutlichen Einschränkung unterliegen. Der Entwurf aus Bärbel Bas‘ Arbeitsministerium sieht zudem eine Verschärfung in einem anderen Bereich vor.Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) will die Öffnung des Arbeitszeit-Gesetzes für einen Übergang von der Tages- zur Wochenarbeitszeit an Tarifverträge knüpfen. Das geht aus einem Referenten-Entwurf zum Arbeitszeit-Gesetz hervor, der „Politico“ vorliegt. Das Papier umfasst auch strengere Vorschriften zur Arbeitszeiterfassung sowie die Ausweitung der Sonntagsarbeitszeit für Bäckereien und öffentliche Bibliotheken. Der Kernsatz des Vorschlags lautet: „Die Tarifvertragsparteien und unter bestimmten Voraussetzungen die Betriebspartner erhalten die Möglichkeit, statt einer täglichen eine wöchentliche Arbeitszeit zu vereinbaren.“ In der Begründung des Referenten-Entwurfs wird dazu erläutert, dass Betriebe dann von einer maximalen Tagesarbeitszeit auf eine maximale Wochenarbeitszeit wechseln können, wenn ihre Tarifverträge das zulassen.Lesen Sie auchUnion und SPD hatten im Koalitionsvertrag die Flexibilisierung der Arbeitszeit von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit vereinbart. Dagegen haben die Gewerkschaften mit einer Kampagne zum Erhalt des Acht-Stunden-Tages mobil gemacht. Ein von der Koalition vorgeschalteter „Sozialpartnerdialog“ von Gewerkschaften und Arbeitgebern war ohne Ergebnis geblieben.Der Entwurf knüpft die Flexibilisierung zudem an die Voraussetzung, dass „durch besondere Regelungen sichergestellt wird, dass die Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht gefährdet wird“. Bas will zudem die Pflichten zur Arbeitszeiterfassung strenger fassen. Das Gesetz soll entsprechende Urteile des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesarbeitsgerichtes umsetzen. „Der Arbeitgeber wird verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit (…) jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch aufzuzeichnen.“ Vertrauensarbeitszeit-Modelle sollen dennoch möglich bleiben. Lesen Sie auchIm Arbeitszeit-Gesetz soll die erlaubte Arbeit an Sonn- und Feiertagen in Bäckereien von heute drei Stunden auf „bis zu fünf Stunden mit der Herstellung und bis zu weiteren drei Stunden mit dem Ausliefern von am selben Tag zum Verkauf kommenden Waren“ erweitert werden. Öffentlichen Bibliotheken soll erlaubt werden, Beschäftigte an Sonn- und Feiertagen bis zu sechs Stunden arbeiten zu lassen. Lesen Sie auchNach Angaben aus Ministeriumskreisen befindet sich der Entwurf noch in der internen Abstimmung im Haus und wurde dementsprechend noch nicht mit anderen Ministerien abgestimmt.Das Papier sorgte aber umgehend für heftige Kritik aus der Wirtschaft. „Dieser Entwurf muss zurückgezogen und völlig überarbeitet werden“, forderte Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger. Die Beschränkung auf Betriebe mit Tarifverträgen sei im schwarz-roten Koalitionsvertrag nicht vorgesehen. Die Erfassung der Arbeitszeit sei „höchst bürokratisch“ geregelt, der Schutz der Vertrauensarbeitszeit nicht gewährleistet. „Der Referenten-Entwurf strotzt vor Misstrauen in die Arbeitgeber und ihre Beschäftigten. Er ist eine erneute Zumutung für Unternehmen und Arbeitnehmer“, so Dulger. Auch der Maschinenbauverband VDMA lehnt den Tarifvorbehalt ab: „Mehr als zwei Drittel der Unternehmen im Maschinenbau haben keinen Tarifvertrag – und bieten attraktive Arbeitsbedingungen! Das Durchschnittsgehalt liegt in unserer Industrie bei gut 71.000 Euro“, sagte Hauptgeschäftsführer Thilo Brodtmann. „Im Gesetzgebungsverfahren erwarten wir deshalb deutliche Nachbesserungen.“
Geplantes Arbeitszeit-Gesetz: Bas will Wochenarbeitszeit nur eingeschränkt ermöglichen - WELT
Die von Union und SPD geplante Möglichkeit einer Höchstwochenarbeitszeit soll einer deutlichen Einschränkung unterliegen. Der Entwurf aus Bärbel Bas‘ Arbeitsministerium sieht zudem eine Verschärfung in einem anderen Bereich vor.














