Statt die Arbeitszeit zu flexibilisieren, will die deutsche Arbeitsministerin Bärbel Bas den Unternehmen mehr Bürokratie aufbürdenIm Koalitionsvertrag wollten Union und SPD noch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit ermöglichen. Davon ist in dem jetzt vorgelegten Entwurf zum Arbeitszeitgesetz aber nicht mehr für alle Unternehmen die Rede. Die Wirtschaftsvertreter reagieren empört.19.06.2026, 14.11 Uhr3 LeseminutenDie deutsche Arbeitsministerin Bärbel Bas beugt sich dem Druck der Gewerkschaften und hält am Achtstundentag fest.Axel Schmidt / ReutersEigentlich hatten sich Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag auf eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes geeinigt. Der starre Achtstundentag sollte durch eine Wochenarbeitszeit abgelöst werden. Der jetzt von der deutschen Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas vorgelegte Gesetzentwurf verfehlt nach Einschätzung der Wirtschaft und des Koalitionspartners diesen Auftrag jedoch komplett.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Denn das neue Arbeitszeitgesetz soll nicht für alle Unternehmen gelten, sondern nur für die tarifgebundenen. Jedoch arbeitet nur knapp die Hälfte aller Arbeitnehmer in Betrieben, die einen Tarifvertrag mit einer Gewerkschaft unterzeichnet haben. Ausserdem bürdet der Entwurf den Unternehmen durch eine erweiterte elektronische Zeiterfassung zusätzliche Bürokratiekosten auf.Der Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger nannte den Gesetzentwurf daher auch umgehend eine «Zumutung». Er erfülle die Anforderungen an eine flexible, digitale Arbeitswelt an keiner Stelle, erklärte er. «Was hier vorgelegt wurde, ist keine Reform, sondern eine Ansammlung gewerkschaftlicher Maximalpositionen», sagte auch Oliver Zander, Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall.Der CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann machte deutlich, der vorgelegte Entwurf entspreche nicht der im Koalitionsvertrag vereinbarten Arbeitszeitflexibilisierung und könne daher keine Grundlage für die weitere Arbeit sein.Bas will eigentlich keine Reform des ArbeitszeitgesetzesBundesarbeitsministerin Bas hatte mehrfach öffentlich ihren Unwillen bekundet, überhaupt Änderungen am Arbeitszeitgesetz vorzunehmen. «Wenn es nach der SPD und mir persönlich geht, fassen wir das Thema gar nicht erst an», hatte sie am Kongress des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) im Mai gesagt. Inhaltlich entspricht der öffentlich gewordene Gesetzentwurf ihrer ablehnenden Haltung.Denn der Achtstundentag bleibt grundsätzlich unangetastet. Die Ausnahmeregelungen, die für bestimmte Branchen beispielsweise an Sonn- und Feiertagen gelten, können nur erweitert werden, wenn Gewerkschaften und Arbeitgeber dies vereinbaren. Es müssen dann aber entsprechende Regelungen zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer aufgestellt werden. Die Wochenarbeitszeit soll im Jahresschnitt bei maximal 48 Stunden liegen. Im Koalitionsvertrag hatten SPD und Union noch auf mehr Flexibilität im Arbeitsleben gedrungen, um vor allem die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern.Ein weiterer Streitpunkt ist die Zeiterfassung, die nach den Vorstellungen von Bas jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch erfolgen soll. Eine in vielen Unternehmen geltende Vertrauensarbeitszeit ist weiter möglich, wird aber an zusätzliche Dokumentations- und Kontrollpflichten geknüpft. Von der ursprünglichen Intention der Vertrauensarbeitszeit, wonach Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit selbst einteilen und erfassen, wäre nicht mehr viel übrig.Macht der Gewerkschaften würde gestärktInsgesamt gibt der Gesetzentwurf den Gewerkschaften mehr Mitspracherecht in den Betrieben. Denn Änderungen an der bestehenden Arbeitszeit sind ohne ihre Zustimmung nicht möglich. Auch das entspricht nicht den Abmachungen im Koalitionsvertrag. Dort war lediglich ein Dialog mit den Sozialpartnern bei der konkreten Ausgestaltung des Gesetzes vereinbart worden.Unklar ist jetzt, wie weiter verfahren werden soll. Im Arbeitsministerium wird darauf verwiesen, dass es sich um einen Referentenentwurf zum Arbeitszeitgesetz handle, der sich noch in der inhaltlichen Abstimmung befinde.Deutlich wird allerdings, dass sich ein neuer Grosskonflikt zwischen Union und Sozialdemokraten aufgetan hat. Bei ihrem Koalitionsausschuss am 1. Juli wollten die beiden Partner eigentlich ein grosses Reformpaket schnüren, das neben Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung auch das Thema Arbeitszeit umfassen soll. Mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf wäre das nicht möglich.Passend zum Artikel
Arbeitszeitgesetz: Arbeitsministerin Bas empört die Wirtschaft mit Reformvorschlägen
Im Koalitionsvertrag wollten Union und SPD noch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit ermöglichen. Davon ist in dem jetzt vorgelegten Entwurf zum Arbeitszeitgesetz aber nicht mehr für alle Unternehmen die Rede. Die Wirtschaftsvertreter reagieren empört.










