300 Milliarden Dollar für Irans Wiederaufbau und Kriegsende: Das steht im 14-Punkte-Plan zwischen den USA und IranEs liest sich wie eine Kapitulation der USA: Kurz vor der geplanten Unterzeichnung in der Schweiz auf dem Bürgenstock ist der Entwurf des Friedensabkommens zwischen den USA und Iran aufgetaucht. Bloomberg hat das Papier veröffentlicht.Elena Panagiotidis17.06.2026, 08.31 Uhr4 LeseminutenAm Freitag soll das Rahmenabkommen zwischen den USA und Iran unterzeichnet werden. Szene aus Teheran vom Montag.ABEDIN TAHERKENAREH / EPADem Wirtschaftsportal Bloomberg liegt der vertrauliche Entwurf der 14-Punkte-Absichtserklärung vor, die am Freitag auf dem Schweizer Bürgenstock von Vertretern Washingtons und Teherans offiziell unterzeichnet werden soll.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Punkt 1. Waffenstillstand an allen Fronten. Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten erklären zusammen mit ihren Alliierten im aktuellen Krieg mit der Unterzeichnung dieser Absichtserklärung (MoU) ein sofortiges und dauerhaftes Ende des Krieges an allen Fronten, einschliesslich Libanons. Sie verpflichten sich, ab sofort keine feindseligen Aktionen mehr gegeneinander einzuleiten und von der Androhung oder Anwendung von Gewalt gegeneinander abzusehen. Das endgültige Abkommen wird die Bestimmungen dieses Artikels sowie der übrigen Artikel bestätigen.Punkt 2. Souveränität und Nichteinmischung. Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten verpflichten sich, die gegenseitige Souveränität und territoriale Integrität zu respektieren und sich nicht in die inneren Angelegenheiten des jeweils anderen einzumischen.Punkt 3: Zeitrahmen für Verhandlungen. Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten verpflichten sich, Verhandlungen zu führen und innerhalb einer Frist von maximal 60 Tagen ein endgültiges Abkommen zu erzielen, die im gegenseitigen Einvernehmen verlängert werden kann.Punkt 4. Aufhebung der Seeblockade & US-Abzug. Unmittelbar nach Unterzeichnung dieser Absichtserklärung heben die Vereinigten Staaten die Seeblockade auf, unterlassen jegliche Einmischung oder Behinderung der Islamischen Republik Iran und stellen den Schiffsverkehr innerhalb von maximal 30 Tagen wieder in vollem Umfang her. Der Schiffsverkehr soll proportional zum Vorkriegsvolumen aufseiten der Islamischen Republik Iran sein. Die Vereinigten Staaten verpflichten sich zudem, ihre Streitkräfte innerhalb von 30 Tagen nach dem endgültigen Abkommen aus den umliegenden Regionen abzuziehen.Punkt 5. Öffnung der Seewege durch Iran. Mit der Unterzeichnung dieser Absichtserklärung wird die Islamische Republik Iran unverzüglich Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Verkehr von Handelsschiffen vom Persischen Golf zum Golf von Oman und umgekehrt innerhalb von 30 Tagen wieder das Vorkriegsvolumen erreicht. Hierbei wird der Notwendigkeit der Beseitigung technischer Hindernisse und der Räumung von Minen durch Iran Rechnung getragen.Punkt 6. Das 300-Milliarden-Dollar-Wiederaufbauprogramm. Die Vereinigten Staaten verpflichten sich, gemeinsam mit ihren regionalen Partnern einen umfassenden, von beiden Parteien vereinbarten Plan für den Wiederaufbau und die wirtschaftliche Entwicklung der Islamischen Republik Iran auszuarbeiten. Dabei wird eine Finanzierung von mindestens 300 Milliarden US-Dollar sichergestellt. Der Umsetzungsmechanismus dieses Plans wird als Teil des endgültigen Abkommens innerhalb von 60 Tagen formuliert.Punkt 7. Vollständiger Abbau aller Sanktionen. Die Vereinigten Staaten verpflichten sich, nach einem im endgültigen Abkommen zu vereinbarenden Zeitplan alle Arten von Sanktionen zu beenden, mit denen die Islamische Republik Iran derzeit konfrontiert ist. Dies schliesst Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, Beschlüsse des Gouverneursrates der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) sowie alle einseitigen US-Sanktionen (sowohl primäre als auch sekundäre) ein.Punkt 8. Die Nuklearfrage. Die Islamische Republik Iran bekräftigt, dass sie niemals Atomwaffen herstellen wird. Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten sind übereingekommen, dass der Verbleib von angereichertem Material sowie alle anderen einvernehmlich vereinbarten nuklearbezogenen Fragen, einschliesslich des nuklearen Bedarfs Irans, in einem endgültigen Abkommen angemessen geregelt werden; das endgültige Abkommen wird die Bestimmungen dieses Artikels bestätigen.Punkt 9. Beibehaltung des Status Quo während der Gespräche. Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten kommen überein, bis zu einem endgültigen Abkommen den Status quo beizubehalten: Iran wird den Status quo bezüglich seines Nuklearprogramms aufrechterhalten, und die Vereinigten Staaten werden keine neuen Sanktionen gegen Iran verhängen oder ihre Streitkräfte in der Region verstärken.Punkt 10. Sofortige Ölexport-Ausnahmen (Waiver). Die Vereinigten Staaten verpflichten sich, unmittelbar nach der Unterzeichnung dieser Absichtserklärung und bis zum Datum der vollständigen Aufhebung der Sanktionen Ausnahmegenehmigungen (Waiver) durch das US-Finanzministerium für den Export von iranischem Rohöl, petrochemischen Produkten und deren Derivaten sowie für alle damit verbundenen Dienstleistungen (einschliesslich Banken, Versicherungen, Transport und Ähnlichem) zu erteilen.Punkt 11. Freigabe der eingefrorenen Gelder. Die Vereinigten Staaten verpflichten sich, angesichts der Fortschritte bei den Verhandlungen über ein endgültiges Abkommen, eingefrorene oder in ihrer Verfügungsgewalt eingeschränkte Gelder und Vermögenswerte der Islamischen Republik Iran freizugeben und vollständig zugänglich zu machen. Diese Gelder, ob auf dem Hauptkonto gehalten oder transferiert, werden für jede von der Zentralbank der Islamischen Republik Iran bestimmte Endbegünstigten-Zahlung verwendet und stehen zur freien Verfügung. Die Vereinigten Staaten verpflichten sich, auf dieser Grundlage alle erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen zu erteilen.Punkt 12. Überwachungsmechanismus. Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten vereinbaren die Einrichtung eines Umsetzungsmechanismus, um die erfolgreiche Durchführung und die künftige Einhaltung des endgültigen Abkommens zu überwachen.Punkt 13. Ablauf der Verhandlungen. Nach der Unterzeichnung dieser Absichtserklärung und nach Erhalt von Zusicherungen bezüglich des Beginns der Umsetzung der Artikel 4, 5, 10 und 11 dieser Absichtserklärung sowie der fortlaufenden Umsetzung dieser Schritte werden die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten Verhandlungen über ein endgültiges Abkommen ausschliesslich in Bezug auf die verbleibenden Artikel aufnehmen.Punkt 14. Völkerrechtliche Verbindlichkeit. Das endgültige Abkommen wird durch eine bindende Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen ratifiziert und genehmigt.Die 14 Punkte wurden mithilfe von KI übersetzt. Die NZZ hat die Richtigkeit der Übersetzung überprüft.Passend zum Artikel