Bereits vor circa 2000 Jahren regte der Philosoph Seneca an, nichts im Übermaß zu betreiben. Diese Regel hilft auch dabei, zwischenmenschliche Beziehungen zu verbessern, zum Beispiel zwischen Vermietern und Mietern. Konkret lässt sie sich auf die Höhe der Nettokaltmiete anwenden wie auf die monatlich fälligen Vorauszahlungen auf die Betriebskosten. Ist die Vorauszahlung im Vertrag zu hoch angesetzt, kann das geeignete Kandidaten davon abhalten, den Mietvertrag zu unterschreiben.