© imago/Westend61/IMAGO/Uwe Umstätter Tagesspiegel Plus Wer eine Wohnung anmietet, soll oft neben Kaution und Umzugskosten noch vierstellige Summen für die Übernahme von Inventar aufbringen. Das ist grundsätzlich in Ordnung – doch es gibt Regeln. Von Christian Schnell Stand: heute, 10:42 UhrErst große Freude. Der Vermieter gibt die Zusage für die schöne neue Wohnung. Dann folgt die Ernüchterung. Der Vormieter verlangt eine Ablösesumme für die Einbauküche, die teuren Fußböden und das restliche Mobiliar, das verbleiben soll. Schnell kann so ein vierstelliger Euro-Betrag zu hohen Umzugskosten und Kaution hinzukommen.showPaywall:trueisSubscriber:falseisPaid:true