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Auch wenn der Vermieter vor Vertragsschluss nicht über Ausnahmen von der Mietpreisbremse informiert hat, darf der Mieter nach der Höhe der Vormiete fragen.
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Auch wenn der Vermieter vor Vertragsschluss nicht über Ausnahmen von der Mietpreisbremse informiert hat, darf der Mieter nach der Höhe der Vormiete fragen.

Schon die Vormiete verstößt gegen die Mietpreisbremse. Muss ein neuer Mieter dann weniger zahlen? Dafür kommt es auf Details an.

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