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Immobilien: Sieben Fragen, die bei der Wohnungssuche für Vermieter tabu sind „Man wird ja wohl noch fragen dürfen“ ist ein Satz, der bei der Wohnungssuche nur eingeschränkt gilt. Wer als Vermieter zu neugierig wird, überschreitet rechtliche Grenzen.

Wohnung gesucht: Welche Fragen dürfen Vermieter nicht stellen? Foto: dpaFrankfurt. Kaum Angebote, viele Bewerber, lange Warteschlangen bei Besichtigungen: Wohnraum in Deutschland wird immer knapper. Das verschafft Vermietern die komfortable Situation, sich aus zahlreichen Bewerbern den Traummieter aussuchen zu können.Die Machtstellung könnte manche Eigentümer dazu verleiten, bei der Selbstauskunft der Interessenten ins Detail zu gehen. Doch Vermieter sollten wissen: Das Mietrecht setzt ihnen bei der Auswahl Grenzen. So gelten rechtliche Grenzen nicht erst bei der Auswahlentscheidung. Bereits bestimmte Fragen im Bewerbungsprozess können unzulässig sein.Was ist erlaubt – und was nicht? Das Handelsblatt hat gemeinsam mit Mietrechtsexperten sieben typische Fragen identifiziert, bei denen Vermieter rechtliche Grenzen überschreiten. Mehr zum Thema Unsere Partner Anzeige remind.me Jetziges Strom-/Gaspreistief nutzen, bevor die Preise wieder steigen Anzeige ImmoScout Jetzt kostenlos den Wert deiner Immobilie ermitteln Anzeige IT BOLTWISE Fachmagazin in Deutschland mit Fokus auf Künstliche Intelligenz und Robotik Anzeige Presseportal Direkt hier lesen! Anzeige STELLENMARKT Mit unserem Karriere-Portal den Traumjob finden Anzeige Expertentesten.de Produktvergleich - schnell zum besten Produkt