In einer Stadt, in der rund vier von fünf Haushalten zur Miete wohnen, ist die Betriebskostenabrechnung der stillste Preistreiber überhaupt. Sie kommt einmal im Jahr, sie wirkt amtlich, und kaum jemand liest sie zu Ende. Genau das ist das Problem. Denn der Deutsche Mieterbund schätzt, dass jede zweite Abrechnung fehlerhaft ist – und in Berlin landet dieser Fehler bei Hunderttausenden im Briefkasten.Die gute Nachricht: Bei einigen Posten ist die Rechtslage inzwischen glasklar. Wer sie kennt, erkennt eine überhöhte Abrechnung in wenigen Minuten.
Kabel-TV: Seit Juli 2024 hat dieser Posten nichts mehr in der Abrechnung zu suchen
Die spürbarste Änderung betrifft das Kabelfernsehen. Über Jahrzehnte lief in vielen Berliner Mehrfamilienhäusern ein Sammelvertrag, dessen Gebühr automatisch auf alle Mieter umgelegt wurde – ob sie fernsahen oder nicht. Mit dem 1. Juli 2024 ist damit Schluss. Die TKG-Novelle hat das sogenannte Nebenkostenprivileg gekippt.Taucht in der Abrechnung für ein Jahr nach diesem Stichtag noch ein Posten wie „Breitbandkabelanschluss“ oder „TV-Kabel" auf, darf er gestrichen werden. Wer weiter Kabel schauen will, schließt seinen Vertrag jetzt selbst ab. Eine eng begrenzte Ausnahme gilt nur für frisch verlegte Glasfaser, deren Bereitstellungsentgelt befristet und gedeckelt umgelegt werden kann.











