Auf ihrer Frühjahrstagung in Hamburg hat die Justizministerkonferenz Ende vergangener Woche weitreichende Beschlüsse gefasst, um auf aktuelle gesellschaftliche und technologische Bedrohungen zu reagieren. Im Zentrum der Beratungen stand der Schutz kritischer Infrastrukturen vor extremistischen Angriffen. Angesichts einer veränderten Sicherheitslage und konspirativer Vorgehensweisen von Tätern fordern die Minister von Bund und Ländern eine deutliche Verschärfung des Strafrechts sowie erweiterte Befugnisse für die Ermittlungsbehörden.
Die von Bayern, Berlin, Baden-Württemberg und Niedersachsen eingebrachte Initiative nimmt jüngste Sabotageakte in den Fokus. Vorfälle in diesen Ländern wie Anschläge auf Umspannwerke zeigten, wie gravierend die Auswirkungen auf die Energie-, Digital- oder Verkehrs-Infrastruktur sein könnten. Die Konferenz macht sich nun dafür stark, den Strafrahmen für die verfassungsfeindliche Sabotage gemäß Paragraph 88 des Strafgesetzbuches (StGB) von fünf auf zehn Jahre zu verdoppeln. Sie fordert noch schärfere Strafen, wenn Angriffe den Tod von Menschen oder eine Gefährdung einer großen Personenzahl nach sich ziehen.
Um das oft konspirative Vorgehen von Saboteuren frühzeitig aufzudecken, plädieren die Minister bei schweren Taten wie Brandstiftung oder der Störung öffentlicher Betriebe für den Einsatz tiefgreifender Ermittlungsbefugnisse wie der akustischen Wohnraumüberwachung. Solche großen Lauschangriffe dürfen prinzipiell nur unter strengen verfassungsrechtlichen Vorgaben erfolgen. An Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) ging die Bitte, einschlägige Reformen zu prüfen.









