Die Digitalisierung bestimmt zunehmend den Alltag, bringt aber auch wachsende Risiken für Verbraucher mit sich. Auf der 22. Verbraucherschutzministerkonferenz in Potsdam haben die Ressortchefs von Bund und Ländern daher am Freitag ein umfangreiches Maßnahmenbündel geschnürt, um den digitalen Raum für Konsumenten besser abzusichern. Im Zentrum des Treffens stand die zunehmende Bedrohung durch betrügerische Aktivitäten auf Online-Marktplätzen und die erschwerte Identifizierung von Fake-Shops.
Bislang stoßen die Behörden bei der Bekämpfung betrügerischer Webseiten auf erhebliche bürokratische und rechtliche Hürden. Den Ministern reichen hier die aktuellen Instrumente des Digital Services Act (DSA) nicht aus. Die darin verankerte komplexe Kaskadenregelung führe in der Praxis dazu, dass Sperrverfahren langwierig und ineffizient seien.
Die Konferenz verabschiedete daher einen Antrag von Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen, der einen nationalen Aktionsplan unter Federführung des Bundes fordert. Ziel ist es, die zersplitterten Zuständigkeiten von Polizei, Justiz, des Digital-Service-Koordinators bei der Bundesnetzagentur sowie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu bündeln.










