Suspendierung von Karim Khan wegen Verdachts auf sexuelle Übergriffe: Dem Internationalen Strafgerichtshof stellen sich unangenehme FragenDie Haftbefehle gegen Netanyahu und Putin haben den ICC politisch exponiert. Seit der Chefankläger die Arbeit niedergelegt hat, steckt das Gericht erst recht in der Schwebe. Sind Verfahren nun blockiert?13.06.2026, 05.30 Uhr4 LeseminutenDer Chefankläger Karim Khan steht seit geraumer Zeit unter Druck.Piroschka Van De Wouw / ReutersDer Knall erfolgte am Dienstag: Mit sofortiger Wirkung ist Karim Khan, der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofes (ICC), von seinem Dienst suspendiert worden. Den Entscheid hatte das Büro der Versammlung der Vertragsstaaten (ASP) gefällt. Khan hatte sein Amt bereits ab Mai 2025 ruhen lassen.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Hintergrund sind Vorwürfe einer ehemaligen Mitarbeiterin. Sie beschuldigte den britischen Juristen 2024, sie mehrfach zu sexuellen Handlungen gezwungen zu haben. Khan bestreitet diese Darstellung. Eine Kommission der Vereinten Nationen hatte Ende 2025 einen Bericht vorgelegt, der aber unter Verschluss bleibt. Gemäss der «New York Times» fanden Ermittler Hinweise darauf, dass ein nicht einvernehmlicher Sexualkontakt stattgefunden habe, die Beweise für ein Fehlverhalten genügten aber nicht den rechtlichen Anforderungen. Die Suspendierung kam daher überraschend.Khans Schicksal liegt nun in den Händen der 125 Vertragsstaaten des ICC. In einer Sondersitzung, die bald stattfinden soll, haben sie darüber zu entscheiden, ob der 56-Jährige des Amtes enthoben werden soll. Unabhängig vom Ausgang der Affäre stellen sich für das Weltstrafgericht aber schon jetzt unangenehme Fragen: Ist der Imageschaden so gross, dass eine Rückkehr zum Status quo ante kaum mehr vorstellbar ist? Und welchen Einfluss haben die Auszeit und nun die Suspendierung Khans auf die laufenden Verfahren des Haager Tribunals?Rechtliche und politische AspekteStefan Talmon ist Direktor am Institut für Völkerrecht der Universität Bonn und befasst sich mit dem ICC seit dessen Gründung im Jahr 2002. Die unter Verschluss gehaltenen Details des Falles Khan kennt auch er nicht, aber er kann dessen Auswirkungen abschätzen. «Die Frage der Entlassung Khans, die nun auf dem Tisch liegt, wird nicht allein unter rechtlichen, sondern auch unter politischen Gesichtspunkten gewertet», sagt er.Der deutsch-britische Völkerrechtler spielt damit auf die Kontroversen an, die den ICC in jüngerer Vergangenheit stark beschäftigt haben. Die Haftbefehle, die der Gerichtshof im Mai 2024 unter Khans Führung gegen Israels Regierungschef Benjamin Netanyahu und den früheren Verteidigungsminister Yoav Gallant wegen mutmasslicher Kriegsverbrechen in Gaza erlassen hat, lösten viel Kritik aus. Erstmals überhaupt hatte der ICC einen solchen Schritt gegen Vertreter eines demokratischen Rechtsstaats unternommen. Auch gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin liegt ein Haftbefehl vor, weil er im Verdacht steht, für Deportationen ukrainischer Kinder nach Russland verantwortlich zu sein.Israel, das das dem Weltstrafgericht zugrunde liegende Römer Statut nicht unterzeichnet hat, verlangte von Anfang an einen Rückzug der Strafbefehle gegen seine Politiker. Die Suspendierung Khans verleiht dieser Forderung nun zusätzlichen Auftrieb. «Die Entscheidung beweist, dass die Institution bis ins Mark faul ist», schrieb der israelische Uno-Botschafter am Dienstag auf X. Die amerikanische Regierung von Donald Trump hatte auf die Haftanträge gegen israelische Politiker ebenfalls scharf reagiert. Im Februar verhängte sie gegen Khan und seine Mitarbeiter Sanktionen, unter anderem Einreisesperren und Kontosperrungen. Selbst Informatikdienstleistungen von amerikanischen Firmen sollen abgestellt worden sein.Es könne sein, dass antiamerikanische oder antiisraelische Haltungen manche ICC-Vertragsstaaten in ihrem Abstimmungsverhalten nun beeinflussten, sagt Talmon. Er rechne letztlich aber mit der Entlassung Khans, selbst wenn sich die Vorwürfe später als unbegründet erweisen sollten. «In solchen Fällen bleibt einem am Ende oftmals nichts anderes übrig, als sich in einem Befreiungsschlag von der Person zu trennen, um weiteren Schaden von der Institution abzuwenden», so der Völkerrechtsprofessor.Die Generalstaatsanwältinnen haben übernommenÄhnlich argumentiert Mark Kersten, Professor an der kanadischen Fraser-Valley-Universität und intimer Kenner des ICC. «Allein die Tatsache, dass wir nun über den Chefankläger und nicht über Kriegsverbrechen sprechen, zeigt schon, wie viel Aufmerksamkeit dieser Fall auf sich zieht», sagt er am Telefon.Seit Khan sein Amt nicht mehr ausübt, liegt die Verantwortung bei den beiden stellvertretenden Generalstaatsanwältinnen. Auch steht «lediglich» der Kopf der anklagenden Behörde und nicht das Richtergremium in der Schusslinie. Die insgesamt über tausend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, von denen viele eine intrinsische Motivation mitbringen, verrichten ihre Arbeit weiterhin.Er habe keine Belege dafür, dass andauernde Verfahren aufgrund der Polemik verzögert würden, sagt Kersten. Aber wenn die «zentrifugale Kraft» einer Institution, die aufgrund der starken Persönlichkeit Khans besonders ausgeprägt sei, nicht länger arbeite, habe dies unweigerlich Auswirkungen auf die Belegschaft. «Wenn man nicht weiss, ob der Chef zurückkommt, verhält man sich eher geschäftsführend denn leitend», sagt der Professor.Wann kommt der Duterte-Prozess?Der ICC habe aber bewiesen, dass er durchaus weiterhin handlungsfähig sei, sagt Kersten. In der Tat ist insbesondere das Strafverfahren gegen den früheren philippinischen Präsidenten Rodrigo Duterte, dem Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen werden, fortgeschritten. Als er im März 2025 festgenommen wurde, waren die Vorwürfe gegen Khan schon bekannt, aber es lief noch keine Untersuchung.Auch weniger öffentlichkeitswirksame Fälle gegen mutmassliche Verantwortliche von Greueltaten in Darfur, in der Zentralafrikanischen Republik oder in Libyen sind im Gang – auch wenn oftmals «nur» ein Haftbefehl ausgestellt wurde. Kersten betont, dass selbst dies schon eine Errungenschaft sei. «Für die Opfer ist es schon ein enorm wichtiger Schritt zur Gerechtigkeit, wenn jemand ihre Geschichte glaubt», sagt der Professor.Der Strafgerichtshof selbst beantwortet Fragen nur summarisch. Man nehme den Suspendierungsentscheid zur Kenntnis und kooperiere im Rahmen des laufenden Verfahrens vollumfänglich. Der Fürsorgepflicht gegenüber allen Mitarbeitern, insbesondere den Betroffenen, sei man sich vollauf bewusst und werde weiterhin grössten Wert darauf legen, ein sicheres Arbeitsumfeld für alle Mitarbeiter zu gewährleisten, heisst es aus Den Haag.Passend zum Artikel