Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen einen Berliner Charité-Arzt wegen Totschlags an zwei Patienten weitgehend aufgehoben. Eine andere Strafkammer des Landgerichts Berlin I muss den Fall nun erneut verhandeln.Wie der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig am Freitag mitteilte, hatte die Revision der Staatsanwaltschaft Erfolg, während die Revision des Angeklagten verworfen wurde. Das Landgericht Berlin I hatte den als Funktionsoberarzt auf einer kardiologischen Intensivstation tätigen Mediziner zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Der Oberarzt war von der Charité im August 2022 freigestellt worden.

Kardiologe löste Tod von Patienten durch Propofol aus

Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Arzt im November 2021 und im Juli 2022 bei zwei bewusstlosen Patienten den Therapiezielwechsel von Heilbehandlung auf palliative Begleitung entschieden. Er sei ärztlich vertretbar davon ausgegangen, dass eine kurative Behandlung keinen Erfolg mehr versprach. Aus Anteilnahme habe er den Tod nicht „in die nächste Schicht weiterschieben“ wollen und ihn deshalb durch hohe Dosen des Narkosemittels Propofol beschleunigt. Im ersten Fall ließ er das Mittel durch eine Krankenschwester verabreichen, im zweiten Fall spritzte er es selbst. Beide Patienten starben binnen Minuten an einem Herzstillstand.