Quelle: dpa
12. Juni 2026, 12:00 Uhr
Herzspezialist der Charité muss nach dem Tod zweier Patienten erneut vor Gericht. (Archivbild)
© Joerg Carstensen/dpa
Der Prozess gegen einen Herzspezialisten der bekannten Berliner Charité nach dem Tod von zwei Patienten muss erneut verhandelt werden. Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) hob das Urteil des Landgerichts Berlin auf. Das Verfahren geht nun an eine andere Schwurgerichtskammer am Landgericht Berlin.







