Die Vielzahl der interdisziplinären Stellungnahmen zum Umgang von Kindern und Jugendlichen mit sozialen Medien lässt erkennen, dass sich ein pauschales Verbot zur Social-Media-Nutzung zunehmend als unzureichend erweist. Komplexe Situationen brauchen differenzierte Entscheidungen, insofern gibt es einen echten Fortschritt gegenüber den ersten Debatten in diesem Frühjahr.Der Deutsche Ethikrat spricht sich zu Recht für ein abgestuftes Schutzkonzept aus, das für ungeeignete Inhalte das Alter beschränkt. Allerdings weist er auch darauf hin, dass die Alterserkennung technisch so gelöst werden muss, dass die Privatsphäre der Nutzer nicht zusätzlich verletzt wird – also nicht durch Tracking oder automatisierte Alterserkennung.Die Pflicht der Plattformen – und der ElternHier sind die Plattformen in der Pflicht. Doch deren Interesse der Profitmaximierung und des Süchtigmachens läuft dem Schutz der Kinder und Jugendlichen zuwider. Umso mehr gilt es, die Möglichkeiten des Digital Services Act der EU auszuschöpfen.Klar ist aber auch, dass die Eltern über leicht einzurichtende Zugangsbeschränkungen auf dem Handy des Kindes informiert sein müssen und für gerätefreie Stunden am Tag sorgen sollten. Nicht alle Eltern werden dazu in der Lage sein.Mit seiner Empfehlung, in Schulen die Nutzung digitaler Endgeräte einzuschränken, liegt der Ethikrat auch auf der Linie digital affiner Nationen wie Estland. Eine handyfreie Pause könnte die Bewegung fördern, die sonst viel zu kurz kommt.