Einen Tag vor der Erklärung der Bildungsminister zum Umgang mit Social Media hat der Deutsche Ethikrat sich in einer Ad-hoc-Stellungnahme gegen ein gesetzliches Mindestalter für die Benutzung sozialer Medien durch Kinder und Jugendliche ausgesprochen. Stattdessen will das Beratungsgremium der Bundesregierung„den hier notwendigen Schutz junger Menschen mit ihren digitalen Teilhabe- und Befähigungsinteressen in Ausgleich“ bringen. Die Einführung eines gesetzlichen Mindestalters ist aus Sicht des Ethikrats „nicht geeignet“.Die Position des Ethikrats deckt sich mit der Grundauffassung einer interdisziplinären Kommission, die das Bundesbildungs- und Familienministerium eingesetzt hat und die am 24. Juni ihre Empfehlungen an die Politik übergeben wird.In der von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) angeregten Ad-hoc-Stellungnahme mit dem Titel „Schutz, Teilhabe und Befähigung von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt“ spricht sich das Gremium allerdings für eine jugendfreundlichere Umgebung aus. „Suchtfördernde Algorithmen, Manipulation, Gewalt, Cybermobbing, Pornographie, Extremismus: Digitale Risiken sind allgegenwärtig, aber sie gehen von Inhalten und Funktionen aus, die es nicht nur in den sozialen Medien gibt“, sagte die Hamburger Philosophin und Sprecherin für diese Stellungnahme, Judith Simon.KI sogar noch weniger reguliertKinder und Jugendliche nutzten zunehmend generative KI wie Chatbots und Bildgeneratoren; ein gesetzliches Mindestalter ignoriere diese Gefahren und führe dazu, dass Kinder und Jugendliche sich auf Chatbots verlagerten, die noch unzureichender reguliert seien. Umso wichtiger sei es, den Schutz Minderjähriger auch auf KI-Anwendungen wie Chatbots und Bildgeneratoren zu erstrecken und den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag zu modernisieren. Auf europäischer Ebene bietet der Digital Services Act eine Grundlage zur Regulierung von Onlineplattformen, wird aber aus Sicht des Ethikrats noch viel zu wenig effektiv umgesetzt.Für bestimmte Angebote wie Pornographie hält der Ethikrat Mindestaltersgrenzen aber durchaus für nötig. Diese müssten auch mit Technologien zur Altersbestimmung kontrolliert werden. Eine Altersschätzung durch Tracken digitaler Aktivitäten lehnt der Ethikrat zum Schutz der Privatsphäre ab und plädiert stattdessen für endgerätebasierte Verfahren. Allerdings hält er die derzeit bestehenden Lösungen (Pass und Gesicht in die Kamera halten) für riskant und favorisiert eine Verifikation mit der EUDI-Wallet, die allerdings auch bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss, um Tracking und Profilbildung durch Anbieter zu verhindern.Solange der Zugang zu digitalen Angeboten nicht durch zwingende Altersvorgaben beschränkt sei, haben aus Sicht des Ethikrats in erster Linie die Eltern die Aufgabe, die Schutz-, Teilhabe- und Befähigungsinteressen ihres Kindes in der digitalen Welt individuell auszubalancieren. „Dabei haben sie ebenso wie bei anderen Erziehungsfragen einen Beurteilungsspielraum, den der Staat respektieren muss“, sagte der Vorsitzende des Ethikrats, der Kölner Strafrechtler Helmut Frister.Mehr Unterstützung der Eltern nötigAllerdings wirbt der Ethikrat ähnlich wie die interdisziplinäre Kommission im Familienministerium in ihrer Bestandsaufnahme für mehr Unterstützung der Eltern. Sie bräuchten nicht nur bessere technische Werkzeuge, um die digitalen Aktivitäten ihrer Kinder passgenau zu begrenzen, sondern auch seriöse und unabhängige Informationen über Gefahren im Netz, klare Altersempfehlungen für digitale Angebote von Institutionen der Freiwilligen Selbstkontrolle sowie die Möglichkeit, sich von Digitalpaten beraten und helfen zu lassen.Um die Wünsche und Interessen ihrer Kinder ausreichend zu berücksichtigen, empfiehlt das Gremium, Kinder bei Entscheidungen über deren digitale Aktivitäten miteinzubeziehen. „Das fördert digitale Selbstbestimmung, klärt über Gefahren auf und schafft Vertrauen, um überhaupt Einblick in die digitale Lebenswelt zu gewinnen“, so Judith Simon. Auch an der politischen Entscheidung sollten Jugendliche beteiligt werden.Darüber hinaus spricht sich der Ethikrat dafür aus, die Nutzung digitaler Endgeräte an Schulen weitgehend einzuschränken. Angesichts der Gefährdungen für die Konzentration der Schüler, für Lernprozesse, das soziale Miteinander von Schülern und Lehrern sei es sinnvoll, den Schutzraum Schule zu stärken, heißt es in den Empfehlungen. Dazu müsse es auch möglich sein, private Geräte während des Aufenthalts in der Schule einzuziehen. „Pausen sollten wieder mehr Freiräume für nicht-digitale soziale Interaktion eröffnen“, so der Ethikrat. Musikalische und kreative Tätigkeiten sowie Sport und Bewegung sollten durch aktive Pausen gefördert werden. Aber auch die Familien müssten sich bildschirmfreie Mahlzeiten, gemeinsame Offlinezeiten oder gemeinsame Ruhezeiten vor dem Schlafengehen angewöhnen, empfiehlt der Rat.