Der Deutsche Ethikrat hat sich gegen ein pauschales gesetzliches Mindestalter bei der Nutzung sozialer Medien ausgesprochen. Für einzelne digitale Angebote sollte es jedoch spezielle Regelungen geben, schreibt der Ethikrat in seiner Stellungnahme „Schutz, Teilhabe und Befähigung von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt“.

„Kinder und Jugendliche wachsen heute mit vielen digitalen Angeboten auf, die eine wichtige Rolle bei der Erfüllung ihrer Kommunikations- und Informationsbedürfnisse spielen“, sagte der Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, Helmut Frister. Der notwendige Schutz junger Menschen müsse mit ihren Interessen an digitaler Teilhabe und an der Erlangung bestimmter Fähigkeiten „in Ausgleich“ gebracht werden. „Die Einführung eines gesetzlichen Mindestalters für soziale Medien ist dafür aus Sicht des Deutschen Ethikrates nicht geeignet.“

Risiken etwa bei Endlos-Feeds

Risiken ergeben sich laut Ethikrat nicht allgemein für einige Klassen von digitalen Angeboten, sondern aufgrund bestimmter Merkmale wie zum Beispiel Endlos-Feeds. Diese bieten automatisch immer weitere Inhalte an. Zudem unterschieden sich Kinder in ihrem Reifegrad innerhalb und zwischen Alterskohorten mitunter deutlich. Ein ausschließlicher Fokus auf Risiken sozialer Medien ignoriere auch, welche Gefahren von anderen digitalen Diensten ausgehen können. Außerdem würde ein Mindestalter unter anderem die Entwicklung der Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen und auf „unverhältnismäßige Art und Weise“ in das Recht der Eltern eingreifen, den Zugang des Kindes zu digitalen Medien zu gestalten.