Hessens Finanzminister hat eine ordentliche Strecke zu absolvieren. Erst macht Alexander Lorz (CDU) eine grundsätzliche Bemerkung, dann geht er durch die 45 Fragen, die ihm die Fraktionen von FDP und Grünen in Dringlichkeitsanträgen vorgelegt haben, und schließlich hat er noch eine ganze Reihe an Nachfragen zu beantworten. Fast eine Stunde lang muss Lorz am Mittwochnachmittag im Haushaltsausschuss des Wiesbadener Landtages die Umstände erklären, warum der Deutsche Fußball-Bund (DFB) vom Finanzamt Frankfurt zum Finanzamt Bad Homburg gewechselt ist. Und als Lorz fertig ist, hat er zwar viele Erklärungen und neue Informationen geliefert – sind aber zugleich weiter zentrale Punkte offen.Bis Mittwoch hatte das Finanzministerium zu dieser Angelegenheit gar nichts gesagt. Der Grund: das Steuergeheimnis. Nun aber trägt Lorz vor, weil der DFB das Ministerium vom Steuergeheimnis befreit habe – partiell und nur für diesen Ausschuss. Der Wechsel, so sagt es Lorz, gehe ausschließlich auf Einlassungen des Landgerichtes Frankfurt zurück. Die Vorsitzende Richterin habe im Prozess um angeblich falsch verbuchte DFB-Einnahmen aus der Bandenwerbung, der Anfang dieses Jahres mit einem Freispruch für den Verband und einen Funktionär endete, „ungewöhnlich deutliche Kritik“ an den Finanzbehörden geübt.DFB:Neue Ungereimtheiten in der FinanzamtsaffäreWieso durfte der DFB das Finanzamt wechseln? Bei einer Sondersitzung im Landtag muss Hessens Finanzminister Antworten liefern. Der Verband mauert an einer entscheidenden Stelle.So verwies Lorz etwa auf den Satz der Richterin, sie habe ein „Störgefühl“ ob der möglichen Zeugenbeeinflussung durch die Oberfinanzdirektion oder auf monierte strukturelle Schwächen bei der Arbeit der Finanzbehörden. Man habe man unbedingt die „Integrität“ wahren und schon den „Anschein von Voreingenommenheit vermeiden“ wollen. Zugleich sei nun auch die interne Revision aktiv, um das Thema aufzuarbeiten.Dabei legte Lorz dar, wie genau es zu dem „dauerhaften und vollständigen“ Wechsel der Zuständigkeit gekommen sei. Demnach wurde sein Haus schon bald nach dem Ende des Bandenwerbungsprozesses tätig. Das Urteil fiel am 4. Februar, am 9. Februar legte der Chef der Steuerabteilung des Finanzministeriums den Vorschlag für einen Wechsel vor, und schon am 10. Februar folgte ein Erlass des Finanzministeriums selbst, der alles Weitere und konkret eine Zuständigkeitsvereinbarung nach Paragraph 27 der Abgabenordnung in Gang setzte. Bemerkenswert: Bereits am 11. Februar, so Lorz, habe sein Haus den DFB darüber informiert. Das deckt sich nicht mit der bisherigen DFB-Darstellung. Der Verband hatte bisher auf Anfrage, wann er von dem Zuständigkeitswechsel erfahren habe, auf ein Schreiben des Finanzamtes Bad Homburg vom 19. Februar verwiesen. Daraufhin sei, wie es von der Abgabenordnung vorgesehen ist, das Okay des DFB erfolgt.Das Finanzamt Bad Homburg prüft jetzt die Einsprüche gegen die Aberkennung der Gemeinnützigkeit für die Jahre 2014 und 2015 noch einmal neuDie FDP-Haushaltspolitikerin Marion Schardt-Sauer konstatierte erstaunt, wie rasch diese weitreichende Entscheidung getroffen worden sei. Auf ihre Frage, ob es davor denn wenigstens Gespräche mit der Oberfinanzdirektion und dem bisher zuständigen Finanzamt in Frankfurt gegeben habe, antwortete Lorz ausweichend. Er verwies auf die Revision, da werde jetzt gesprochen, ob das schon passiert sei, könne er nicht sagen. Miriam Dahlke, Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, sagte nach der Sitzung, man könne sich des Eindrucks nicht erwehren, dass der Vorgang „einen Vertrauensentzug des Ministers gegenüber der Oberfinanzdirektion und dem Finanzamt Frankfurt darstellt“.Für den DFB hat dieser Wechsel gravierende Folgen. Das Finanzamt Frankfurt hatte ihm wegen der Millionenschiebereien rund um die WM 2006 sowie dem Bandenwerbungsthema für gleich drei Jahre die Gemeinnützigkeit aberkannt (2006, 2014, 2015). In Summe kostete ihn das 50 Millionen Euro, der Verband geht dagegen juristisch vor. Das WM-2006-Thema befindet sich bereits vor dem hessischen Finanzgericht, wegen der Jahre 2014 und 2015 läuft ein Einspruchsverfahren – wobei sich die Vorwürfe inzwischen nicht mehr nur auf das Bandenthema beziehen, sondern auch auf andere Vorgänge wie zum Beispiel die sogenannten Beobachterreisen zur WM 2014 in Brasilien. Wie Finanzminister Lorz nun bekräftigte, ist für alle laufenden und künftigen Einspruchsverfahren das Finanzamt Bad Homburg zuständig. Dieses prüft den Sachverhalt also noch einmal neu.Mehrfach legte Lorz in der Sitzung Wert darauf, dass der Wechsel nicht auf den DFB zurückgehe und mit diesem überhaupt nicht abgesprochen worden sei. Das ist auch deswegen interessant, weil der DFB selbst in seinem jüngst veröffentlichten Jahresbericht davon schrieb, dass die Zuständigkeitsvereinbarung „in Abstimmung“ mit dem Finanzministerium geschlossen worden sei. Der DFB will damit das Schreiben vom 19. Februar und sein anschließendes Okay gemeint haben. Lorz sagte, Abstimmung sei doch kein juristisch klar definierter Begriff, er habe den Finanzbericht nicht geschrieben oder Korrektur gelesen.Fragen der Presse will Lorz nach seinem Auftritt vor dem Ausschuss nicht beantworten. Und auf eine SZ-Anfrage, ob es nach der Kritik der Richterin an den Finanzbehörden einen Kontakt zwischen Vertretern des Finanzministeriums und Vertretern des DFB gab, verfällt das Ministerium in seinen alten Modus. „Der DFB hat uns die Befreiung vom Steuergeheimnis ausschließlich für die Beantwortung der parlamentarischen Anfragen durch Herrn Minister im Haushaltsausschuss erteilt“. Diese Frage „war in den Anfragen nicht enthalten und daher sind wir durch das Steuergeheimnis nach wie vor gebunden“.
DFB: Hessens Finanzminister verteidigt Wechsel des Finanzamtes
Hessens Finanzminister erklärt den umstrittenen Wechsel des DFB-Finanzamtes mit einem Hinweis auf Kritik in einem Gerichtsverfahren. Dabei ergibt sich bei der Frage, wie es konkret dazu kam, nun eine erstaunliche Zeitleiste.








