Das hessische Finanzministerium hat die Zuständigkeit für das Besteuerungsverfahren des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) von dessen Sitz in Frankfurt nach Bad Homburg verlagert, um jeden Anschein der Voreingenommenheit des Staates zu vermeiden. Das hat Finanzminister Alexander Lorz (CDU) am Dienstag in einer Sondersitzung des Haushaltsausschusses im Landtag erklärt. Er beantwortete damit zwei Berichtsanträge, mit denen die Fraktionen von Grünen und FDP der Frage nachgehen wollten, ob es für die Verlagerung eine „Lex DFB“ gebe, die in diesem Fall erlaube, was normalen Steuerzahlern verwehrt sei. Die Zuständigkeit der Finanzbehörden richtet sich grundsätzlich nach dem Geschäftssitz.Geäußert hatte sich die Opposition vor dem Hintergrund der zahlreichen Konflikte zwischen Frankfurter Finanzamt und Justiz auf der einen und dem Fußballverband auf der anderen Seite. Dabei ging es zunächst um die WM 2006. Das Landgericht Frankfurt erlegte dem Verband wegen Steuerhinterziehung eine Geldbuße von 110.000 Euro auf. Vor dem Bundesgerichtshof läuft eine Revision. Damit hängt eine Klage des DFB zusammen. Sie richtet sich dagegen, dass die Finanzbehörden dem Fußball-Bund für das Jahr 2006 die Gemeinnützigkeit aberkannt haben. Das damit verbundene Minus von 20 Millionen Euro will der DFB nicht hinnehmen. 30 Millionen Euro kostete den Verband zudem die Aberkennung der Gemeinnützigkeit für die Jahre 2014 und 2015.Konflikte mit Finanzamt und StaatsanwaltschaftWeitere Auseinandersetzungen mit Straf- und Steuerbehörden sind anscheinend von einer geringeren finanziellen Tragweite. In dem Zusammenhang der Konflikte steht der Freispruch des früheren DFB-Schatzmeisters Stephan Osnabrügge im Februar 2026 vom Vorwurf der Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall. Die Richterin habe bei dieser Gelegenheit „erhebliche Bedenken an der Vorgehensweise der Finanzbeamten“ geäußert und die Frankfurter Behörden „ungewöhnlich massiv“ kritisiert, berichtete Lorz. Sie habe darauf hingewiesen, dass der Freispruch „eindeutig, klar und ohne jede Einschränkung“ gelte. Zudem habe sie ein „Störgefühl“ artikuliert und „strukturelle Schwächen“ bei den Behörden“ moniert. „Die eine Hand wusste nicht, was die andere tat“, zitierte Lorz die Kammervorsitzende. Der DFB habe sich fassungslos gezeigt.Massive Kritik einer RichterinIn einer Pressemitteilung des Verbandes zu dem Urteil hieß es im Februar, dass die Staatsanwaltschaft die Regeln einer fairen und rechtsstaatlichen Verfahrensführung in erheblichem Ausmaß verletzt und das gesetzliche Gebot einer objektiven Sachverhaltsermittlung grob missachtet habe. Unabhängig von der Frage, ob er sich die Sichtweise des Gerichts zu eigen mache oder nicht, habe man auf die Massivität der Vorwürfe reagieren müssen, erklärte Lorz – zumal sie von einer Richterin öffentlich erhoben worden seien. Die Kritik müsse man ernst nehmen. Die interne Revision prüfe die Vorgänge gründlich. Die Abteilung seines Hauses für Steuerfragen habe darum mit einem Erlass dafür gesorgt, dass für die Bearbeitung der Steuerangelegenheiten in Zukunft das Finanzamt Bad Homburg verantwortlich sei.„Untätigkeit hätte den Eindruck erweckt, die Vorwürfe blieben ohne Konsequenzen“, sagte Lorz. Doch Gleichbehandlung und Objektivität seien das Fundament seiner Arbeit. „Wenn diese infrage stehen, müssen wir handeln. Das haben wir getan.“ Sowohl die Behörden als auch der DFB hätten dieser rechtlich und in der Praxis etablierten Vorgehensweise zugestimmt. Sie sei „kein willkürlicher Akt, sondern die notwendige Konsequenz“ aus den Aussagen des Gerichts, so Lorz. Damit diene man dem Vertrauen in den Rechtsstaat.
Frankfurt: Finanzministerium verteidigt Finanzamtwechsel des DFB nach Bad Homburg
Der Finanzamtswechsel des DFB von Frankfurt nach Bad Homburg sorgte kürzlich für Verwunderung. Man wolle damit den Vorwurf staatlicher Voreingenommenheit ausräumen, heißt es nun aus dem Finanzministerium.









