«Mittelschweres Fehlverhalten»: Die Zürcher SVP-Politikerin Nina Fehr Düsel darf ihren Doktortitel trotzdem behalten2023 waren Plagiatsvorwürfe gegen die frisch gewählte Nationalrätin erhoben worden. Jetzt ist klar: Fehr Düsel kommt mit einem blauen Auge davon. Steigt sie nun ins Rennen um den Ständerat?10.06.2026, 16.06 Uhr3 LeseminutenWeiterhin Dr. iur.: Nina Fehr Düsel von der SVP.Gaëtan Bally / KeystoneDie Zürcher SVP-Nationalrätin Nina Fehr Düsel darf ihren Doktortitel behalten. Die Fakultätsversammlung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich ist nach einem mehrjährigen Ermittlungsverfahren zum Schluss gekommen, dass die Voraussetzungen für einen Entzug des akademischen Titels nicht erfüllt seien, wie die Hochschule am Mittwoch mitteilte.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Zuvor hatte die Universitätsleitung ein externes Gutachten in Auftrag gegeben, um Plagiatsvorwürfe gegen Fehr Düsel abzuklären. Diese Untersuchung unter der Leitung eines Professors der Universität St. Gallen hatte ergeben, dass sich Fehr Düsel in ihrer Doktorarbeit des mehrfachen vorsätzlichen wissenschaftlichen Fehlverhaltens schuldig gemacht habe.Die Universitätsleitung taxierte dieses Fehlverhalten als mittelschwer – ein Befund, den die nachfolgende Untersuchung der Fakultät bestätigte. «Es handelt sich nicht um bloss vereinzelte Flüchtigkeitsfehler, sondern um mehrere, teils erhebliche unzulässige Übernahmen», schreibt die Fakultätsversammlung in ihrem Beschluss. Das sei keineswegs zu bagatellisieren.Das Gremium hält weiter fest, dass die Dissertation an 44 Stellen gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis verstosse. 17 Passagen erfüllten «für sich betrachtet» den Tatbestand eines Plagiats. Ein Unterkapitel (zum englischen Recht) sei nahezu vollständig als Plagiat einzustufen. «Dieser Befund wiegt schwer», heisst es in dem Bericht.Die Fakultätsversammlung nahm jedoch auch eine Gesamtwürdigung der Doktorarbeit vor. Diese Prüfung wiederum habe ergeben, dass das Fehlverhalten der Autorin «weder quantitativ noch qualitativ» ausreiche, um der Dissertation den Charakter «einer selbständig verfassten wissenschaftlichen Arbeit» abzusprechen.Mit anderen Worten: Ein Plagiat im Text allein macht den Text als Ganzes noch nicht zum Plagiat.Ein «Gutachten» aus ÖsterreichDie SVP-Politikerin war im Oktober 2023 – kurz nach ihrer Wahl in den Nationalrat – unter Druck geraten. Mehreren Schweizer Medien war damals ein anonymes Schreiben zugespielt worden, in dem Fehr Düsel vorgeworfen wurde, mehrere Stellen ihrer Dissertation abgeschrieben beziehungsweise nicht mit den erforderlichen Quellenangaben versehen zu haben. Der Doktortitel sei ihr zu entziehen, heisst es in dem Brief.Fehr Düsel hatte 2017 zur «vorvertraglichen Anzeigepflicht» und den Konsequenzen für Versicherer promoviert. Die anonymen Anschuldigungen gegen die Juristin stützten sich auf ein «Gutachten» des umstrittenen österreichischen «Plagiatsjägers» Stefan Weber.Einzelne Medien berichteten darüber. Die NZZ und die Tamedia-Zeitungen verzichteten darauf. Die Tamedia-Zeitungen hielten Monate später in einem Artikel über Weber lediglich fest, dass die Vorwürfe gegen «eine neu gewählte SVP-Nationalrätin» der Redaktion nach eingehender Prüfung «nicht besonders schwerwiegend» erschienen seien. Daher habe man davon abgesehen, über den «Fall» zu berichten.Der «Blick» hingegen hatte offenbar vor, die Vorwürfe gegen die Politikerin unmittelbar nach der Nationalratswahl zu thematisieren. Fehr Düsel wehrte sich dagegen und erwirkte eine superprovisorische Verfügung vor Gericht.«Meine Doktorarbeit ist kein Plagiat»In einer am Mittwoch publizierten Stellungnahme auf ihrer Homepage hält Fehr Düsel fest: «Meine Doktorarbeit ist kein Plagiat.» Die von der Universität Zürich entdeckten Fehler seien «überwiegend in Randteilen und Fussnoten» zu finden. Sie ärgere sich dennoch darüber. Die Textstellen seien bereits korrigiert. Und sie erwäge, eine Neuauflage ihrer Arbeit zu publizieren, «weil sie offenbar in der Praxis oft konsultiert wird und auch schon vom Bundesgericht zitiert wurde», wie Fehr Düsel schreibt.Der Bericht der Fakultätsversammlung beziffert den Umfang der inkriminierten Passagen peinlich genau: Im eigentlichen Textkörper der Arbeit, also ohne Fussnoten, belaufen sich die plagiierten Textstellen auf exakt 16 451 Zeichen, was einem Anteil von «rund 5,78 Prozent» entspricht. Damit handle es sich weder um einen einzelnen Vorfall noch sei Fehr Düsels Text flächendeckend aus fremden Texten zusammengesetzt, heisst es in dem Beschluss der Fakultätsversammlung weiter.Fehr Düsel ist zufrieden. Fahrlässigkeiten seien in jeder längeren Abhandlung zu finden. Sie gehe gestärkt aus der Geschichte hervor, sagte sie am Mittwoch im Gespräch mit der NZZ. Und sie werde sich nicht unterkriegen lassen. «Dennoch hoffe ich, dass solche Angriffe in der Schweiz keine Schule machen werden.» Die SVP-Nationalrätin ist überzeugt: Der anonyme Brief und das «Gutachten» aus Österreich waren politisch motiviert.Ob sie sich für den Ständerat interessiere, ähnlich wie ihre Parteikollegin, die Zürcher Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli? Nina Fehr Düsel teilt mit: «Ich überlege mir, wann der richtige Zeitpunkt für eine Kandidatur gekommen ist.» Sie hatte auch schon Gespräche mit der Findungskommission der SVP. Aber ja: Reizen würde sie das Amt schon, sagte die promovierte Juristin.Passend zum Artikel