Am 28. Juni entscheiden Nürnbergs Bürgerinnen und Bürger über ein seit zwei Jahrzehnten geplantes Großprojekt: Der kreuzungsfreie Ausbau des Frankenschnellwegs soll Stau auf und an dem Abschnitt der Autobahn 73 zwischen Nürnberg und Fürth reduzieren sowie durch Lärmschutzwände und einen 1,8 Kilometer langen Tunnel Anwohner entlasten. Wenige Wochen vor der Abstimmung allerdings geht es nicht mehr nur um inhaltliche Argumente für oder gegen das Milliardenvorhaben – sondern auch um Vorwürfe gegen die Stadtverwaltung.Nürnbergs Stadtrat hat seine Zustimmung zu dem Ausbau gegeben, den der Freistaat üppig fördern will, auch Gerichtsentscheidungen stehen nicht mehr aus – einzig der von Gegnern initiierte Bürgerentscheid könnte das Projekt noch stoppen. Dafür müssen zwei Kriterien erfüllt sein: Erstens muss die Mehrheit für den Stopp der Planungen votieren – und zweitens muss diese Mehrheit laut bayerischer Gemeindeordnung mindestens zehn Prozent der etwa 380 000 Stimmberechtigten betragen.SZ Bayern auf Whatsapp:Nachrichten aus der Bayern-Redaktion – jetzt auf Whatsapp abonnierenVon Aschaffenburg bis Berchtesgaden: Das Bayern-Team der SZ ist im gesamten Freistaat für Sie unterwegs. Hier entlang, wenn Sie Geschichten, News und Hintergründe direkt aufs Handy bekommen möchten.Die Gegner vom „Bürgerbegehren lieber zurück auf Los“ sähen das viele Geld lieber anders ausgegeben und warnen vor noch mehr Autoverkehr in der Stadt. Allerdings sehen sie ihre Chancen kurz vor dem Votum geschmälert und werfen gar die Frage auf, ob Nürnberg „ein Demokratieproblem“ habe. Hintergrund ist die Informationspolitik des Servicebetriebs Öffentlicher Raum (SÖR), der mit den Planungen betraut ist. In einer Pressemitteilung sprechen die Initiatoren von einer „einseitigen Darstellung“, die über die Maßen und teils geschönt Vorzüge des Ausbaus behandle und Gegenargumente ausblende.Zum Beleg verweisen sie auf Formulierungen, die erst auf ihren Druck hin verändert worden seien. Auf SZ-Anfrage bestätigt eine Stadtsprecherin, dass „Anpassungen“ vorgenommen worden seien – welche genau, beantwortet sie nicht. Kritisiert hatten die Initiatoren etwa die Formulierung aus einer städtischen Broschüre, man wolle Bürgerinnen und Bürger von dem Ausbau „überzeugen“, oder die Aussage, dieser sei „notwendig, wichtig und richtig für Nürnberg“.Eine Stadt dürfe informieren, sagt Ausbaugegner Wally Geyermann ausweislich der Mitteilung, sie dürfe aber nicht „mit dem Geld und der Autorität des Amtes für eine Seite werben“. Seine Mitstreiterin, die Architektin und Stadtplanerin Brigitte Sesselmann, sieht in den Anpassungen der Stadt ein Schuldeingeständnis. „Wer seine Information mehrfach nachträglich korrigiert, räumt damit ein, dass die ursprüngliche Darstellung eben nicht neutral war“, sagt sie.Mitten in Nürnberg:Langsam, langsamer, Frankenschnellweg!Der Streit um den "kreuzungsfreien Ausbau" der Bundesautobahn 73 im Nürnberger Stadtgebiet ist eine Never Ending Story. Warum eigentlich?Die Stadtsprecherin erwidert unter Verweis auf eine Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs von 1994, es existiere bei einem Bürgerbegehren gar kein Neutralitätsgebot. Stattdessen gelte das Sachlichkeitsgebot, „welches ausdrücklich nicht untersagt, Vorhaben inhaltlich zu bewerten“. Die bisherigen Informationen, so die Sprecherin, hätten auf den aktuellen Planfeststellungsunterlagen und den Beschlüssen des Stadtrates beruht. Dennoch stehe die Stadt mit den Initiatoren „im Austausch“. Man wolle ihnen „die Möglichkeit geben, ihre Informationen in vergleichbarer Weise aufzubereiten“. Die besagte Broschüre sei deshalb von der städtischen Internetseite entfernt worden.Ebenfalls verschwunden ist demnach ein Vorwort von Bürgermeister Andreas Krieglstein (CSU), der zugleich als erster Werkleiter zur Chefetage des SÖR gehört und dessen Partei das Projekt ebenso wie ihre Rathauskooperations-Partnerin, die SPD, unterstützt. Der Bürgermeister habe „naturgemäß die Position von SÖR als Projektverantwortlichem wiedergegeben“. Um jedoch vor dem Bürgerentscheid „noch sachlicher zu agieren“, sei das Vorwort entfernt worden, ebenso wie die Darstellung der Ziele, welche die Stadt mit dem Ausbau anstrebe.Einen weiteren Vorwurf der Projektgegner kann die Stadtsprecherin einfacher entkräften, es geht dabei um den Versand der Briefwahlunterlagen. In ihrer Pressemitteilung verweisen die Initiatoren auf §24 der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (GLKrWO). Demzufolge dürfen Wahlscheine „nicht vor dem 20. Tag vor dem Wahltag erteilt werden“, in diesem Fall also dem 8. Juni – und nicht bereits am 26. Mai, wie es die Stadt nach eigener Auskunft getan hat.Die Gegner vermuten in dem frühen Versand den Versuch, Menschen bewusst noch vor den von der Stadt vorgenommenen Anpassungen bei ihrem Informationsangebot abstimmen zu lassen. Man befürchte, dass dies „die Rechtssicherheit der gesamten Abstimmung berühren könnte“, schreiben sie und behalten sich rechtliche Schritte vor.Die Stadtsprecherin dagegen erklärt, die GLKrWO sei hier „allenfalls als Orientierungshilfe anzuwenden“. Geregelt würden Bürgerentscheide stattdessen von Artikel 18a der bayerischen Gemeindeordnung – und darin findet sich ebenso wenig wie in einer städtischen Satzung eine zeitliche Vorgabe.