Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat sich offen gegenüber der Einführung einer verpflichtenden Betriebsrente gezeigt. Das machte der Vizekanzler am Montag in der ARD-Sendung „Arena“ deutlich. „Auch das würde helfen“, antwortete der Vizekanzler auf eine entsprechende Frage. „Wenn wir die gesetzliche stärken, das haben wir gemacht, wenn wir die betriebliche verpflichtend machen und wenn wir die private ausbauen, dann haben wir eine Chance, das Rentensystem wirklich zukunftsfähig zu machen“, sagte Klingbeil.Die Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) zählt zu den zentralen Vorhaben der Bundesregierung. Auf Basis von Vorschlägen einer Rentenkommission will die schwarz-rote Koalition das zunehmend in Schieflage geratene System reformieren – entsprechende Pläne sind für diesen Monat angekündigt. Die Idee einer verpflichtenden Betriebsrente geht auf einen Vorschlag des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) zurück. Dessen Chefin Yasmin Fahimi hatte sich zuletzt dafür ausgesprochen, eine solche Absicherung über Tarifverträge zu organisieren: Die betriebliche Altersvorsorge müsse zusätzlich zur gesetzlichen Rente bestehen und von Arbeitgebern mindestens mitfinanziert werden. Belastung für Arbeitnehmer Rund 20 Millionen Beschäftigte hätten derzeit keine Betriebsrente, weil sie in Betrieben ohne Tarifbindung arbeiteten, so Fahimi. Der DGB sei bereit, die Einführung einer verpflichtenden Betriebsrente kollektiv auf Basis von Tarifverträgen zu regeln. Bei nicht tarifgebundenen Unternehmen sei eine Aufnahme der Beschäftigten in bestehende Modelle unter bestimmten Bedingungen denkbar. Offen ließ Fahimi, wer die Kosten trägt – stellte aber klar: „Die betriebliche Altersvorsorge darf nicht einseitig zulasten der Arbeitnehmer gehen.“Doch ist dieser Vorstoß wirklich geeignet, das Rentensystem zu stabilisieren? Der Vorschlag offenbart ein mangelndes Problemverständnis.Wirtschaftsforscher Joachim Ragnitz sieht verpflichtende Betriebsrenten kritischRentenexperten zeigen sich gegenüber dem Tagesspiegel skeptisch. Für Joachim Ragnitz, stellvertretender Leiter der Dresdner Niederlassung des ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung, offenbart der Vorschlag „mangelndes Problemverständnis“. Verpflichtende Betriebsrenten würden die GRV nicht entlasten, da sie dem Aufbau eines Kapitalstocks dienten. „Es fließt also kein Geld in die umlagefinanzierte GRV“, so Ragnitz. Vielmehr stiegen durch ein Obligatorium die Lohnnebenkosten weiter: „Das führt zu weiter rückläufiger Wettbewerbsfähigkeit oder steigenden Preisen.“ Eine weitere Belastung für die ohnehin schon lahmende deutsche Wirtschaft. Dabei betonte Klingbeil am Montag, dass bei den anstehenden Beratungen der Bundesregierung vorrangig die weiterhin schwächelnde Wirtschaft im Mittelpunkt stehen solle. Es brauche dringend mehr Wachstum, das mehr Arbeitsplätze schaffe – und damit auch bessere Bedingungen für die Sozialversicherungen. „Der Koalitionsausschuss, der bis zum Sommer stattfindet, soll das noch mal maßgeblich in den Fokus nehmen“, so der Vizekanzler. Es mangelt nicht an Kapital Auch Jochen Pimpertz vom Kölner Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hält eine verpflichtende Betriebsrente vor diesem Hintergrund jedoch für „weder zielführend noch hilfreich“. Betriebsrenten seien grundsätzlich Bestandteil der Lohnverhandlungen, so Pimpertz. Ein Obligatorium bedeute einen Eingriff sowohl in die unternehmerische Freiheit als auch in die Vertragsfreiheit der Beschäftigten. „Wenn damit auch eine obligatorische Beteiligung der Arbeitgeber verbunden wäre, erhöht das analog zu steigenden Sozialbeiträgen die Abgabenlast“, sagt Pimpertz. Die Folge: schrumpfender Inlandskonsum, steigende Arbeitskosten und belastete private Investitionsentscheidungen. „Das gefährdet die Finanzierungsgrundlage des Sozialstaats.“Außerdem könnten Zwangsprämien die Spielräume für alternative Vorsorgeformen einschränken – etwa für die Finanzierung einer selbst genutzten Immobilie, die im Alter Mietkosten erspart. „Die ausschließlich einkommensbezogen ermittelte Armutsgefährdungsquote sinkt signifikant, sobald das vorhandene Vermögen mit in den Blick genommen wird“, sagt Pimpertz. Auswertungen der Deutschen Bundesbank zeigten, dass es nicht an Kapitaldeckung mangele – die dem DGB-Vorschlag zugrunde liegende Annahme hält Pimpertz deshalb für „irreführend“. Wo Einkommen und Vermögen für eine angemessene Eigenvorsorge nicht ausreichten, sieht er den Sozialstaat in der Pflicht: „Es ist die genuine Aufgabe des steuerfinanzierten Sozialstaats, für eine hinreichende Unterstützung zu sorgen“, sagt der Wissenschaftler. „Und nicht die der Beitragszahler oder zwangsweise zur Vorsorge verpflichteter Bevölkerungsgruppen, ihn bei dieser Aufgabe zu entlasten.“