PfadnavigationHomePanoramaTaucha bei LeipzigFeuerwehrmann wird bei Einsatz geblitzt und muss 369 Euro Strafe zahlen – Gericht kippt BußgeldStand: 14:25 UhrLesedauer: 3 MinutenAls ein Feuerwehrmann in Taucha im Landkreis Nordsachsen seine Post öffnete, dachte dieser zunächst an einen Scherz. Er war im Einsatz geblitzt worden. Nun soll ein Gericht entscheiden.Trotz Blaulicht und Brandmeldung sollte ein Feuerwehrmann für Tempo 69 in einer Baustelle zahlen – das Amtsgericht entschied nun anders. Die Tempo‑30‑Zone war falsch angeordnet, die Sonderrechte des Einsatzfahrers greifen.Ein Feuerwehrmann aus Taucha bei Leipzig hat sich erfolgreich gegen einen Bußgeldbescheid wegen einer Tempoüberschreitung auf einer Einsatzfahrt gewehrt. Das Amtsgericht Eilenburg sprach den 55-Jährigen frei. Die verkehrsrechtliche Anordnung für die Tempo-30-Zone sei nicht rechtens gewesen, begründete der Richter Peter Gottschaldt.Daher sei in diesem Fall nur von einer Überschreitung von 19 Kilometern pro Stunde auszugehen und nicht wie im Bußgeldbescheid der Stadt von 39. Zudem sei die Nutzung der Sonderrechte für Einsatzfahrzeuge hier eindeutig wegen der Fahrt zu einer Brandmeldung gegeben. Die Entscheidung des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig.Lesen Sie auch„Ich bin sehr erleichtert und mir fällt ein Riesenstein von der Seele. Ich hoffe nun auch wieder besser schlafen zu können“, sagte Ray Lange nach dem Urteil. Er war Anfang Mai vergangenen Jahres auf der Fahrt zu einem Feuerwehreinsatz wegen einer Brandmeldung aus einer Grundschule in einer Baustelle mit Tempo 69 geblitzt worden. Die Stadt hatte daraufhin einen Bußgeldbescheid in Höhe von 369 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot verhängt, weil in der Baustelle Tempo 30 angegeben war. Gegen den Bußgeldbescheid hatte der Feuerwehrmann Widerspruch eingelegt.Konkrete Vorgaben, wie schnell Einsatzkräfte unterwegs sein dürfen, gibt es nicht. Laut Paragraf 35 der Straßenverkehrsordnung ist die Feuerwehr von den Vorschriften befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist – wenn also höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden. Die Sonderrechte dürfen nur unter Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.Richter hebt Erfahrung des Fahrers hervorDer Richter am Amtsgericht Eilenburg gab dazu aber einige Hinweise. Entscheidend sei der Grund für die Einsatzfahrt und die örtlichen Gegebenheiten, betonte Gottschaldt. Je dringlicher der Einsatz sei, desto mehr dürften Einsatzkräfte von den Vorgaben abweichen. Im vorliegenden Fall habe es sich in der Baustelle um eine Einbahnstraße gehandelt, die gut einsehbar war, und die Fuß- und Radwege seien umgeleitet gewesen. Zudem habe der 55-Jährige eine sehr große Fahrerfahrung. Lange war 34 Jahre bei der freiwilligen Feuerwehr und hauptberuflich als Notfallsanitäter regelmäßig im Einsatz.Lesen Sie auchDer Richter ging aber auf eine denkbare Bestrafung bei einer Überschreitung innerorts von 39 Kilometern pro Stunde ein. Die konkrete Fahrstrecke zum Einsatzort von etwa 2,3 Kilometern hätte sich bei einer dauerhaften Überschreitung um diesen Wert lediglich um 42 Sekunden reduziert. „Das stellt sich für die Einsatzkräfte die Frage, ob eine solche erhebliche Überschreitung in der Situation mit einem Fahrzeug mit einem Gewicht von 16 Tonnen angebracht ist“, erläuterte Gottschaldt. Er hätte bei dieser Überschreitung im vorliegenden Fall eine Geldbuße in Höhe von 55 Euro verhängt. „Die hätte ich sofort hier im Gerichtssaal auch bezahlt“, warf Lange ein.Der Fall hatte für erhebliches Aufsehen gesorgt, weil Lange nach 34 Jahren aus der freiwilligen Feuerwehr ausgestiegen war. Zudem hatten sich einige Kameraden angeschlossen und ebenfalls den Dienst beendet oder hatten sich in der Verantwortungsstufe zurücksetzen lassen.dpa/nw
Taucha: Feuerwehrmann bei Einsatz geblitzt, 369 Euro Strafe und Fahrverbot – Gericht kippt Bußgeld - WELT
Trotz Blaulicht und Brandmeldung sollte ein Feuerwehrmann für Tempo 69 in einer Baustelle zahlen – das Amtsgericht entschied nun anders. Die Tempo‑30‑Zone war falsch angeordnet, die Sonderrechte des Einsatzfahrers greifen.












