Als vor gut einem Jahr eine Grundschule brannte, machte Ray Lange das, was ein Feuerwehrmann tun sollte. Er schaltete Blaulicht und Martinshorn seines Einsatzfahrzeugs ein und fuhr zum Brandort, um seine Kollegen, so schnell es ging, zu unterstützen. Für das langjährige Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr von Taucha, einer nordsächsischen Kleinstadt bei Leipzig, hatte der Einsatz allerdings höchst unangenehme Folgen. Weil er in einer Baustelle, in der Tempo 30 gegolten haben soll, mit einem Tempo von 69 Kilometern pro Stunde geblitzt wurde, brummte ihm das Ordnungsamt der Stadt ein Bußgeld von 369 Euro auf. Zudem bekam er zwei Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg und einen Monat Fahrverbot.Der 55 Jahre alte Lange, von Beruf Notfallsanitäter, wollte das Vorgehen des Ordnungsamts nicht akzeptieren. Er ging gegen den Bescheid gerichtlich vor. Lange berief sich darauf, dass die Feuerwehr von den geltenden Verkehrsregeln befreit ist, sofern das dazu dient, dass sie ihre hoheitlichen Aufgaben erfüllen kann. Diese Sonderrechte sind in Paragraf 35 der Straßenverkehrsordnung geregelt und gelten für Polizei, Feuerwehr, Bundeswehr und andere Einsatzkräfte. Sie können, wenn es um die Rettung von Menschenleben oder Bekämpfung von Verbrechen geht, rote Ampeln überfahren, im Halteverbot oder auf Gehwegen parken und auch Tempolimits außer Acht lassen. Diese Sonderrechte dürfen allerdings nur unter „gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ ausgeübt werden, das heißt, andere Verkehrsteilnehmer dürfen dadurch nicht gefährdet werden.Den Kollegen rasch zu Hilfe kommenLange machte geltend, dass er seinen Kollegen rasch zu Hilfe kommen musste. Die Feuerwache sei zum Zeitpunkt der Brandmeldung unterbesetzt gewesen, sodass ein erstes Fahrzeug nur mit Minimalbesetzung zum Brand gefahren sei. Er habe während seiner Fahrt niemanden gefährdet. Zudem sei die temporäre 30-Kilometer-Zone nicht mehr durch ein Schild gekennzeichnet und damit nicht erkennbar gewesen. Das Ordnungsamt aber blieb bei seiner Haltung, dass die Geschwindigkeit unverhältnismäßig gewesen sei.Das Amtsgericht Eilenburg gab am Dienstag dem Widerspruch des Feuerwehrmanns Recht. Die Sonderrechte für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr würden in diesem Fall gelten, da es sich um eine Brandmeldung gehandelt habe. Lange habe also schneller fahren dürfen als erlaubt. Zudem habe die 30-Kilometer-Zone keine Geltung gehabt, da sie nicht mehr ordentlich gekennzeichnet gewesen sei. Deswegen habe die innerorts übliche Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde gegolten. Lange sei also nur 19 und nicht 39 Kilometer pro Stunde zu schnell gefahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.„Ich bin sehr erleichtert und mir fällt ein Riesenstein von der Seele. Ich hoffe, nun auch wieder besser schlafen zu können“, sagte Ray Lange nach dem Urteil, wie der MDR berichtete. Die Empörung über die ganze Angelegenheit hat allerdings dazu geführt, dass Lange nach 34 Jahren ehrenamtlichen Einsatzes aus der Freiwilligen Feuerwehr ausgetreten ist. Einige Kollegen haben den gleichen Schritt getan.