Quelle: dpa Sachsen
9. Juni 2026, 10:56 Uhr
Der Prozess gegen den Todesfahrer vom Magdeburger Weihnachtsmarkt wird unter hohen Sicherheitsvorkehrungen geführt. Der Angeklagte sitzt in einer Glaskabine.
© Peter Gercke/dpa
Die Verteidigung des Todesfahrers vom Magdeburger Weihnachtsmarkt sieht keine Grundlage für die Anordnung einer Sicherungsverwahrung zusätzlich zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe für den Angeklagten. Anders als die Generalstaatsanwaltschaft und die Nebenkläger halte er die Fahrt über den Weihnachtsmarkt für eine einheitliche Tat und nicht für vier unmittelbar aufeinander folgende Taten, sagte Rechtsanwalt Thomas Rutkowski im Landgericht Magdeburg. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte in ihrem Schlussvortrag argumentiert, der Angeklagte habe mit jedem Abbiegevorgang einen neuen Tatentschluss gefasst.















