Ein 18-Jähriger wird zu zwei Jahren Haft verurteilt, bleibt aber mehr als ein Vierteljahrhundert im Gefängnis. Wie ist das möglich?Eine Geschichte über die Macht der Gerichtspsychiater, verhängnisvolle Diagnosen und den Wandel im Schweizer Justizvollzug.08.06.2026, 05.30 Uhr7 LeseminutenIllustration Ida Götz / NZZIm Januar 2000 begeht Reto Seiler (Name geändert) eine schwerwiegenden Tat. In der Sozialwohnung seiner Mutter in Köniz bei Bern sticht er mit einem Fleischermesser auf sie und ihre Bekannte ein. Beide werden leicht verletzt. Seiler ist 18 Jahre alt und im Drogenrausch. In seinem Blut werden Rohypnol, Methadon, Heroin, Haschisch, Pilze und ein Alkoholpegel zwischen 1,95 und 2,82 Promille festgestellt.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Wenige Monate später verurteilt ihn ein Gericht wegen versuchter schwerer Körperverletzung zu zwei Jahren Haft. Die Strafe wird zugunsten einer sogenannten stationären Massnahme aufgeschoben, die damals noch als «Behandlung von Trunk- und Rauschgiftsüchtigen» bezeichnet wird. Ziel war der Entzug und nicht die Behandlung einer psychischen Störung, wie dies heute der Fall wäre. Der Richter sagte damals, Reto Seiler solle dereinst ein normales Leben führen können. Doch es kam anders.Aus der zweijährigen Freiheitsstrafe wurden mehr als 25 Jahre Haft. Seiler wurde verwahrt. Im Frühling jedoch hat das Bundesgericht entschieden, dass Seiler zwingend freigelassen werden muss. Der Entscheid wurde kürzlich publiziert. Seiler ist nun 44 Jahre alt – und frei.Seine Geschichte steht beispielhaft für die Dynamik eines Justizwesens, das immer stärker auf Sicherheit getrimmt ist. Denn wer einmal als gefährlich eingeschätzt wird, kommt nur schwer wieder frei.Wandel im JustizvollzugSeilers Therapie wird nach eineinhalb Jahren hinter Gittern «wegen Unzweckmässigkeit» eingestellt. Sie hätte ihn auf ein normales Leben vorbereiten sollen. Ein Psychiater attestierte ihm eine emotional instabile Persönlichkeitsstörung. Es ist eine unspezifische Störung, die je nach Ausprägung stark variiert: Manche Menschen leben mit dieser Diagnose relativ konfliktfrei, andere sind nicht alltagstauglich. Für Reto Seiler bedeutet die Diagnose, dass er fortan als gemeingefährlich gilt. Das Gericht ordnet die Verwahrung an.Die Verwahrung ist keine Strafe, sondern eine Sicherungsmassnahme. Sie dient dem Schutz der Öffentlichkeit. Die meisten Verwahrten haben schwere Delikte begangen: Sie haben jemanden schwer verletzt, gemordet, vergewaltigt oder Kinder geschändet. Verwahrte gelten in der Regel als untherapierbar. Zudem wird bei ihnen – im Gegensatz zu allen anderen Häftlingen – nicht mehr auf die Resozialisierung hingearbeitet.Die Verwahrung gilt auf unbestimmte Zeit. Eine Entlassung wird regelmässig geprüft, ist aber sehr selten. Im Jahr 2024 befanden sich in der Schweiz 128 Menschen in einer Verwahrung. Nur zwei Prozent aller Verwahrten werden laut Studien wieder entlassen, meistens, wenn sie alt oder krank sind. Denn Verwahrte müssen beweisen können, dass sie für die Öffentlichkeit nicht mehr gefährlich sind.In den vergangenen Jahrzehnten haben sich in der Arbeit der Schweizer Justizbehörden zwei Dinge fundamental verändert. Die Gerichte setzen stärker auf Therapien als auf reine Freiheitsstrafen, in der Hoffnung, das Rückfallrisiko zu senken. Damit sind psychiatrische Gutachten im Gerichtssaal wichtiger geworden: Sie sollen Straftäter auf ihre Gefährlichkeit hin prüfen und eine Prognose abgeben, wie wahrscheinlich erneute Straftaten sind.Zudem hat der Fokus auf Sicherheit stark zugenommen. Die Entwicklung begann im Jahr 1993. Der verurteilte Sexualstraftäter Erich Hauert ermordete auf Hafturlaub in Zollikerberg eine junge Pfadfinderin. Der Mord empörte die Öffentlichkeit – und er veränderte die Justiz. Bei den Strafverfolgungsbehörden galt fortan die Devise «im Zweifel für die Sicherheit». Urlaubsrichtlinien wurden verschärft, und es wurden deutlich mehr stationäre Massnahmen, auch bekannt als kleine Verwahrung, angeordnet. Täter sollen dabei so lange therapiert werden, bis sie nicht mehr als gefährlich gelten. Es ist der Aufstieg der Gerichtspsychiater und ihrer Rückfallprognosen.Heute befinden sich in der Schweiz mehr als tausend Menschen im Massnahmenvollzug. Das sind viermal so viele wie noch vor zwanzig Jahren. Die Massnahmen können alle fünf Jahre verlängert werden. Die Hürde, wieder freizukommen, ist hoch. Viele Straftäter sitzen Jahre oder Jahrzehnte länger, als die ihnen verhängte Freiheitsstrafe.Kaum Chancen auf LockerungenReto Seiler kämpft über Jahre hinweg für eine zweite Chance. Immer wieder stellt er Anträge auf bedingte Entlassung oder Urlaub. Alle werden abgelehnt. Die Begründung ist stets dieselbe: Seiler ist zu gefährlich. Seinen letzten Freigang hatte er 2001.Seiler wuchs in schwierigen Verhältnissen auf. Seine Mutter arbeitete zeitweise als Prostituierte. In den Akten heisst es, sie habe wohl ein Leben geführt, in dem der Sohn nur wenig Platz gehabt habe. Sein Vater, ein alkoholkranker Lastwagenfahrer, schlug ihn. Die Eltern trennten sich früh, der Kontakt zum Vater brach ab. In der Schule schrieb Seiler gute Noten, hatte aber Mühe beim Sprechen. Er wurde gehänselt, schlug andere Kinder und quälte Tiere. Mit 12 begann er zu kiffen, bald nahm er Heroin. Mit 13 kam er in ein Heim. Einmal versuchte er, Suizid zu begehen.Als Jugendlicher arbeitete Seiler als Tagelöhner und lebte zeitweise auf der Strasse. Schon früh stand er vor Gericht: Mit 16 wegen Einbruchs, mit 18 wegen Heroinhandels. Man stellte ihm einen Sozialarbeiter zur Seite und schickte ihn in ein Methadonprogramm. Doch Seiler verwahrloste zusehends. Drei Tage vor seiner Gewalttat in Köniz hielt ein Gutachter fest, dass er eine stationäre Therapie benötige.Die Berichte aus dem Vollzug zeichnen ein widersprüchliches Bild von Seiler. Er gilt als offen, intelligent und zugewandt, er arbeitet zuverlässig und tritt in der Therapie oft korrekt auf. Ein Gutachter bezeichnet ihn als feinfühlig. Seiler hebt ein Stofftier für einen Mitgefangenen auf und hilft einem gehörlosen Mann. Gleichzeitig wird er aber auch als feindselig und respektlos beschrieben. Seine schlimmsten Verfehlungen: Er duzt eine Therapeutin, beschimpft eine Betreuerin und wirft Gegenstände. Einmal wird er bestraft, weil er eine Bürotür laut zuschlägt, ein anderes Mal, weil er sich weigert, einen Sexualstraftäter zu grüssen. Das alles fliesst in die Beurteilung ein, ob von Seiler weiterhin eine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgeht.2017 empfahl ein Psychiater, Seilers Verwahrung in eine stationäre Massnahme umzuwandeln, damit die Behandlung seiner psychischen Störung stärker in den Fokus rückt. Dieser Empfehlung folgt das Gericht aber erst sechs Jahre später, im Jahr 2023. Für die Justiz geht es zunehmend um die höchstmögliche Sicherheit.Kritik am Massnahmenvollzug nimmt zuNamhafte Strafrechtsexperten kritisieren die Entwicklungen im Massnahmenvollzug. Die ehemalige Luzerner Kantonsrichterin Marianne Heer, eine Koryphäe auf dem Gebiet, sagt, dass zu viele Straftäter zu lange interniert blieben, weil sie von Psychiatern als gefährlich erachtet würden. Die Macht der Gerichtspsychiater sei derart gross, dass das Gericht diese kaum noch hinterfrage. Auch aus Angst, einen angeblich Ungefährlichen herauszulassen. «Dabei ist wissenschaftlich erwiesen, dass in rund 60 Prozent der Fälle die Gefährlichkeit zu hoch eingeschätzt wird», sagt Heer. Sie spricht von einer «absoluten Null-Risiko-Mentalität» im Justizvollzug.Wie schwierig die Abwägung zwischen den Interessen des Betroffenen und der Öffentlichkeit ist, zeigt das Tötungsdelikt am Basler Nasenweg. Im August 2024 stach dort ein 32-jähriger Mann mit einem Messer eine 75-jährige Frau nieder. Zehn Jahre zuvor hatte er am selben Ort bereits zwei Frauen getötet. Der Täter befand sich zum Tatzeitpunkt in einer stationären Massnahme und war auf unbegleitetem Hafturlaub, weil die Therapie zu wirken schien. Der Fall löste eine Diskussion über die Praxis der Vollzugsöffnungen und Risikobeurteilungen aus.Es heisst, er sei unberechenbarReto Seiler wird im Mai 2024 ins Massnahmenzentrum St. Johannsen verlegt. Dort soll er schrittweise in ein offenes Vollzugssetting wechseln. Doch der Versuch scheitert.In einem Bericht heisst es, Seiler sei zu Beginn zwar motiviert gewesen, habe die Gespräche mit den Therapeuten besucht und sei abstinent geblieben. Im Verlauf des Aufenthalts seien die Anspannung und die Frustration über seine Situation jedoch immer grösser geworden. Er soll sich geweigert haben, über Themen zu sprechen, die mit seinen Straftaten oder seinen Gewaltdrohungen zu tun haben. Seine Problemeinsicht und seine Bereitschaft zur Veränderung seien gering. Er sei von den Angestellten als zunehmend unberechenbar wahrgenommen worden, habe wütend reagiert, wenn er mit seinen Problemen konfrontiert worden sei.In einer Therapiesitzung soll er bedrohlich aufgetreten sein. Die Therapie wird abgebrochen und Seiler in Sicherheitshaft genommen. Die Vollzugsbehörde erklärt eine weitere Therapie für aussichtslos. Das Obergericht beantragt, dass Seiler erneut verwahrt wird.Die ehemalige Richterin Marianne Heer sagt, der Fall Seiler versinnbildliche die Haltung im Umgang mit Tätern, die dissozial seien und sich entsprechend im Strafvollzug nicht unterordnen wollten – sich beispielsweise weigerten, auf Cannabis zu verzichten, einen Sexualstraftäter nicht grüssten oder eine Bürotür laut zuknallten. «Diese Leute werden heute kaum mehr aus dem Vollzug entlassen», sagt Heer. In Freiheit würde man Menschen wie Reto Seiler wohl als Querulanten bezeichnen. Mühsam – ja. Aber auch zwingend gefährlich?«Ein Justizversagen»Gegen die drohende erneute Verwahrung wehrt sich Seiler bis vor das Bundesgericht. Und dieses gibt ihm Anfang Jahr recht. Das Gericht schreibt in seinem Entscheid, die Dauer seines Freiheitsentzugs stehe in keinem Verhältnis zur Tat: 25 Jahre Haft überstiegen die Höchstdauer einer regulären Freiheitsstrafe deutlich. Eine erneute Verwahrung erscheine unter dem Aspekt der Verhältnismässigkeit äusserst zweifelhaft. Damit entfalle auch die rechtliche Basis für die Sicherheitshaft. Und das, obwohl sich an seiner potenziellen Gefährlichkeit laut Akten nichts geändert hat. Seiler muss sofort freigelassen werden.Der Fall von Reto Seiler sei ein Justizversagen, sagt die Ex-Richterin Heer. Die Verwahrung in diesem jungen Alter, der frühe Therapieabbruch, die abgelehnten Lockerungen und dann die sofortige Entlassung ohne jegliche Unterstützung: All das sei höchst unverhältnismässig und vor allem auch unprofessionell. Heer sagt: «Er wird es sehr schwer haben.»Wie sich Reto Seiler in Freiheit zurechtfindet, ist unklar. Sein Anwalt hat auf Anfragen der NZZ nicht reagiert. Laut dem Berner Amt für Justizvollzug ist keine Betreuung vorgesehen, dazu fehle die rechtliche Grundlage. Reto Seiler hat nie eine Ausbildung gemacht, nie gearbeitet, nie eine Familie gegründet und nie längere Freundschaften gepflegt. Wenn er jetzt mit 44 Jahren aus dem Gefängnis kommt, wird er vermutlich das erste Mal ein Smartphone in den Händen halten.Passend zum Artikel
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