PfadnavigationHomePolitikDeutschlandLandgericht TraunsteinWende im „Eiskeller“-Prozess – Ein Jahr nach dem Mordurteil kommt der Verurteilte freiVeröffentlicht am 22.06.2025Lesedauer: 2 MinutenSebastian T. mit seiner Anwältin Regina Rick vor der Haftanstalt TraunsteinQuelle: via Christoph LemmerSebastian T. wird wegen Mordes an der Studentin Hanna W. zu neun Jahren Jugendhaft verurteilt und sitzt im Gefängnis. Der Bundesgerichtshof hebt das Urteil auf – wegen des Verhaltens der Richterin. Jetzt kommt der 23-Jährige plötzlich frei.Der wegen Mordes an der Studentin Hanna W. verurteilte Sebastian T. ist am Freitag aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Das teilte seine Verteidigerin Regina Rick WELT mit. Das Landgericht Traunstein verschickte eine gleichlautende Mitteilung. Damit gerät das ohnehin umstrittene Urteil des Gerichts weiter unter Druck.Der inzwischen 23 Jahre alte T. war vergangenes Jahr in einem Indizienprozess zu neun Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Dagegen hatten seine Verteidigerin Regina Rick und der Revisionsspezialist Yves Georg Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt und damit Erfolg. Der BGH hob das Urteil auf. Im September muss das Landgericht Traunstein noch einmal neu verhandeln.Lesen Sie auchDer Bundesgerichtshof begründete seine Entscheidung mit einem vertraulichen E-Mail-Austausch der Vorsitzenden Richterin Jacqueline Aßbichler mit dem Staatsanwalt. In ihren Mails erörterten die beiden, dass die Aussage eines Mitgefangenen T.s in der U-Haft für ein Urteil „ganz wichtig“ sei. Dieser Zeuge behauptete in einer Vernehmung, T. habe ihm den Mord an Hanna W. gebeichtet.Genau dazu liegt dem Landgericht jetzt allerdings ein neues aussagepsychologisches Gutachten vor. In der Mitteilung des Gerichts heißt es, „nach vorläufiger Würdigung der Beweislage“ sei davon auszugehen, dass die Aussage dieses Zeugen nicht glaubwürdig sei.Lesen Sie auchDarum falle ein dringender Tatverdacht gegen T. weg und damit auch der Grund, ihn weiter zu inhaftieren. T. saß deshalb bis zum Schluss in Untersuchungshaft, weil das Urteil wegen der Revision nicht rechtskräftig wurde.Hanna W. hatte im Oktober 2022 in der Diskothek „Eiskeller“ in Aschau mit Freunden gefeiert und war gegen halb drei allein zu Fuß nach Hause aufgebrochen. Dort kam sie aber nicht an. Am nächsten Tag fand ein Spaziergänger ihre Leiche zwölf Kilometer entfernt am Ufer des Flusses Prien. Am Kopf hatte sie mehrere Verletzungen. Die Kleidung fehlte teilweise. In derselben Nacht war Sebastian T. unterwegs auf einer Jogging-Runde durch den Ort. Ob er Hanna W. begegnete, ist offen. Gericht und Staatsanwaltschaft äußerten sich im ersten Prozess davon überzeugt. Hanna W. sei „zweifelsfrei“ ermordet worden und Sebastian T. sei ebenso „zweifelsfrei“ der Täter. Tatzeugen gibt es nicht, ebenso wenig DNA, Fingerabdrücke oder ein Tatwerkzeug.Christoph Lemmer berichtet für WELT über bundes- und landespolitische Themen, vor allem aus Bayern.