945 Nächte hat Sebastian T. in der Justizvollzugsanstalt verbracht. Er hat in Haft dreimal seinen Geburtstag gefeiert und dreimal Weihnachten. An diesem Freitagmittag aber wird Sebastian T., inzwischen 23 Jahre alt, wieder ein freier Mann. Und er, der im Frühjahr 2024 als Mörder verurteilt worden war, hat nun auch beste Chancen, dass er bald freigesprochen werden wird von aller Schuld.
Die 1. Jugendkammer des Landgerichts Traunstein hat am Freitag den Haftbefehl gegen Sebastian T. aufgehoben. In einer Mitteilung schreibt die Kammer, „ein dringender Tatverdacht“ sei „derzeit nicht mehr anzunehmen“. In ihrem Beschluss bezieht sie sich auf das aussagepsychologische Gutachten des Berliner Psychologen Max Steller. Dieser hatte sich genauer angeschaut, was im ersten Prozess Adrian M. gesagt hatte.
Der Zeuge hatte behauptet, dass ihm Sebastian T. in der Haft gestanden hatte, in den Morgenstunden des 3. Oktober 2022 die 23 Jahre alte Medizinstudentin Hanna Wörndl auf ihrem Heimweg durch Aschau ermordet zu haben. Der aussagepsychologische Sachverständige Steller, der sich alle Unterlagen zum Zeugen Adrian M. angeschaut hatte, kam zum Ergebnis, nicht feststellbar sei, dass M. dieses Geständnis tatsächlich erlebt habe. Laut Steller habe M. eine ausgeprägte Neigung zum Lügen. Da er selbst kurz vor einem Prozess unter der Vorsitzenden Richterin Jacqueline Aßbichler stand, die auch das erste Verfahren gegen Sebastian T. geführt hatte, habe er zudem ein Motiv zu einer Falschaussage gehabt. Dieser Einschätzung schließt sich die 1. Jugendkammer an. Es sei davon auszugehen, „dass den Angaben des Hauptbelastungszeugen die Glaubhaftigkeit fehle“.







