Wo die Grenzen der Meinungsfreiheit enden und wo der Aufruf zur Gewalt beginnt, wann verbaler Hass ein Verbrechen ist oder eine Gefahr für die Demokratie und wer entscheiden soll, ob man sich im Kampf gegen Desinformation auf die Abwehrkräfte der Zivilgesellschaft verlassen kann: Das wäre eine Debatte, die die Demokratie grundsätzlich eher stärken könnte – wenn nur alle Beteiligten daran interessiert wären. Doch längst hat man es in modernen Medienökosystemen mit ballistischen Dynamiken zu tun, die sich in vielfältiger Weise manipulativ nutzen lassen, zur Mobilisierung von Emotionen oder politischer Aktion, zur Beeinflussung von Wahlen oder zur Verbreitung von Hass und Hetze.In Deutschland hat man sich bekanntlich aus guten Gründen darauf geeinigt, das Recht, „die eigene Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern“ durch ein paar Ausnahmen einzuschränken – zum Beispiel mit Gesetzen gegen Volksverhetzung oder Beleidigung. Seit nach den Terroranschlägen der Hamas am 7. Oktober 2023 antisemitische Äußerungen zugenommen haben, wurden sie eher noch verschärft. Und so kritisch man diese Strafen und Maßnahmen sehen mag, allein das anhaltende Erregungspotential der Debatte um deren Angemessenheit zeigt, dass man sich um die Meinungsfreiheit vielleicht doch nicht ganz so große Sorgen machen muss. Man setzt auf Sanktionen statt ArgumenteJenseits des öffentlichen Streits und all seiner kalkulierten politischen Effekte stellt sich heute aber auch die Frage, wie ein demokratischer Staat gegen systematische Störungen von außen vorgehen kann – beziehungsweise ob er das überhaupt tun sollte. In der Bundesregierung setzt sich in dieser Frage zunehmend die Ansicht durch, dass es sich bei der Verbreitung von Desinformation, vor allem durch Russland, um Angriffe auf die nationale Sicherheit handelt, gegen die man sich nicht nur mit freundlichen Appellen verteidigen kann. Sondern zum Beispiel durch Sperrungen und Sanktionen. Und so naiv es wäre, auf die teilweise mit dem Aufwand militärischer Operationen durchgeführten Störungen allein mit dem zwanglosen Zwang des besseren Arguments zu antworten, so fragwürdig sind solche politischen Instrumente.Wie problematisch solche Maßnahmen sein können, lässt sich an einem Fall ganz gut veranschaulichen, der seit einem guten Jahr für Aufregung sorgt, bisher vor allem in jenem Milieu, das mit dem Betroffenen auch ideologisch sympathisiert: der Fall des Journalisten Hüseyin Doğru. Doğru ist Gründer der englischsprachigen Internetseite Red, die sich als „revolutionäres“ und unabhängiges linkes Medium verstand. Seit dem 20. Mai 2025 steht er auf der Liste von Personen, gegen die die EU Sanktionen verhängt hat, neben Putins ukrainischem Oligarchenfreund Viktor Medwedtschuk etwa oder der kremltreuen Influencerin Alina Lipp. Für Doğru bedeutete das: Sein Konto wurde gesperrt, zeitweise wohl auch das seiner Frau, zuletzt sogar das seiner Mutter. Er darf nicht gegen Bezahlung arbeiten, wer ihn finanziell unterstützt, macht sich strafbar. Sein Portal stellte er schon ein paar Tage vor dem Inkrafttreten der Sanktionen ein. Red sprach von einer „koordinierten Kampagne“, „initiiert von einer unheiligen Allianz aus deutschen Medien, Journalisten, Gewerkschaftern und NGOs“.„Tiefe strukturelle Beziehungen“ nach RusslandDie Sanktionen gegen Doğru, der deutscher Staatsbürger ist, so weit sind sich alle Seiten einig, sind ein Präzedenzfall: Eigentlich sind sie nicht für EU-Bürger vorgesehen, aber vor allem nicht für Journalisten. Was Doğru in den Augen der Behörden auch nicht ist, das Auswärtige Amt bezeichnet ihn daher als „Desinformationsakteur“. Begründet wurde die Listung von der EU damit, dass Red wie auch das ebenfalls von Doğru geleitete Vorgängermedium Redfish, „enge finanzielle und organisatorische Verbindungen zu Organisationen und Akteuren der Staatspropaganda in Russland hat und über tiefe strukturelle Beziehungen zu Einrichtungen der staatlichen russischen Medien verfügt, unter anderem durch Verbindungen zwischen einzelnen Mitarbeitern sowie Personalrotation zwischen diesen Einrichtungen“.Bis heute streitet Doğru jede Verbindung zur russischen Regierung oder zu russischen Medien ab. Aus der Perspektive Doğrus und seiner Unterstützer ist der Grund für die Sanktionen die propalästinensische Haltung seiner Berichterstattung. Red solle als „Teil einer breiten angelegten Strategie“ gegen „kritische, dissidente Medien (. . .) diffamiert, kriminalisiert und letztlich zerschlagen werden“, ein „Angriff auf unabhängigen Journalismus – und auf jede Stimme, die sich dem offiziellen Narrativ widersetzt“, lautete damals die Reaktion auf den EU-Beschluss.Polizisten bei der Räumung des von propalästinensischen Aktivisen besetzten Instituts für Sozialwissenschaften der Berliner Humboldt-Universität im Mai 2024. Das Portal „Red“ berichtete damals live.dpaWas Doğru tatsächlich von den anderen Russlandpropagandisten auf der Liste unterscheidet, ist die Tatsache, dass er sich sehr wenig mit dem Krieg in der Ukraine beschäftigt; wenn er seine Haltung dazu äußert, rutscht ihm gelegentlich sogar Kritik an der russischen Invasion heraus. Das Hauptthema von Red war ein anderes: der Nahostkonflikt und die propalästinensische Protestbewegung. Die Haltung des Portals dazu war „antiimperialistisch“ und „bewegungsnah“, der Vorwurf des Genozids zog sich wie ein Satzzeichen durch die Texte, und auch sonst macht man es sich in der Frage, wer Opfer und wer Täter in diesem komplizierten Konflikt ist, eher einfach. Dank enger Kontakte zu den Aktivisten berichtete Red im Mai 2024 live von der Besetzung des Sozialwissenschaftlichen Instituts der Humboldt-Universität in Berlin. Zum Jahrestag des Terrorangriffs gegen Israel veröffentlichte Red Interviews mit Vertretern der Hamas und des Islamischen Dschihads – oder, wie man es dort ausdrückte: mit „relevanten politischen Akteuren im Nahen Osten“ oder Vertretern der „Achse des Widerstands“.Harmlose Posts auf X als BeweisdodumentÜber die Verbindungen zum Kreml hatte im Herbst 2024 auch schon der Journalist Nicholas Potter in der „taz“ berichtet. Unter anderem hielt er die undurchsichtige Finanzstruktur von Red und die Tatsache, dass sich das im Impressum angegebene Medienunternehmen als Briefkastenfirma in Istanbul entpuppte, für ein Indiz für Unterstützung aus Russland. Nach der Veröffentlichung tauchte Potters Gesicht auf selbstgebastelten Fahndungsplakaten auf, Potter hält das für eine Kampagne von Red. Beweisen konnte er seine Vorwürfe damals nicht.