Die aktuelle Regierungspressekonferenz hat erneut deutlich gemacht, mit welcher Zurückhaltung die Bundesregierung auf konkrete Fragen zum EU-Sanktionsregime gegen deutsche Staatsbürger reagieren. Im Zentrum stand der Berliner Journalist Hüseyin Doğru, dessen Familie zunehmend in den Sog der Sanktionsdurchsetzung gerät – und die Antworten auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (Bundestagsdrucksache 21/5217), die der OAZ exklusiv vorliegen und in denen sich die Bundesregierung in massive rechtsstaatliche Widersprüche verstrickt.

Anwaltskosten aus eingefrorenen Konten?

Der menschenrechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bundestag, Dr. Rainer Rothfuß, wollte in seiner Kleinen Anfrage unter anderem wissen, wie EU-sanktionierte deutsche Staatsbürger angesichts gesperrter Konten und hoher Anwaltskosten überhaupt den Rechtsweg gegen ihre Listung beschreiten sollen. Die Antwort des federführenden Auswärtigen Amtes (AA) verweist lapidar auf genehmigungspflichtige Ausnahmetatbestände – konkret Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der EU-Verordnung 2024/2642. Im Klartext: Die Bundesbank, also eine staatliche Stelle der sanktionierenden Seite, entscheidet im Einzelfall darüber, ob und in welcher Höhe der Kläger seinen Anwalt überhaupt bezahlen darf.