Die Linke fordert in einem Antrag im Bundestag das Wahlrecht für Ausländer, die seit mindestens fünf Jahren legal in Deutschland leben. Millionen Menschen würden damit an Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen teilnehmen können, ohne deutsche Staatsbürger zu sein. Was aber bedeutet die deutsche Staatsbürgerschaft noch, wenn man ihre wichtigsten Rechte auch ohne sie erhält?
Die Begründung der linken Forderung klingt zunächst nachvollziehbar: Wer hier lebt, arbeitet, Steuern zahlt und von politischen Entscheidungen betroffen ist, soll auch politisch mitentscheiden dürfen. Der Vergleich hinkt: Demokratie bemisst sich nicht nach Betroffenheit, andernfalls müssten auch Kinder wählen dürfen. Sie leben hierzulande und sind von politischen Entscheidungen betroffen.
Die Sache mit dem angeblichen Demokratiedefizit
Auf Nachfrage dieser Zeitung begründet die innenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion, Clara Bünger, das Wahlrecht für Ausländer mit einem Demokratiedefizit. „Für uns steht die Frage der demokratischen Mitbestimmung im Mittelpunkt“, sagt sie. Millionen Menschen lebten und arbeiteten in Deutschland, könnten aber politisch nicht mitbestimmen, weil ihnen die deutsche Staatsbürgerschaft fehle.















