Die Linke will ausländischen Staatsangehörigen mit mindestens fünfjährigem rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland das Wahlrecht auf Bundesebene eröffnen. Zugleich soll die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern darauf hinwirken, dass auch auf Landes- und Kommunalebene entsprechende Regelungen geschaffen werden, heißt es in einem Antrag der Bundestagsfraktion.
Zur Begründung wird auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1990 zum Ausländerwahlrecht verwiesen. Die Entscheidung sei angesichts der Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte überholt, heißt es in dem Antrag. Das kommunale Wahlrecht für EU-Bürger sei seit 1992 bereits verfassungsrechtlich verankert.
Die Argumentation der Fraktion
Die Linke argumentiert außerdem mit der gewachsenen Zahl dauerhaft in Deutschland lebender Menschen ohne deutschen Pass. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts lebten Ende 2025 rund 14,07 Millionen ausländische Personen in Deutschland und dies im Durchschnitt seit 15 Jahren. Viele von ihnen seien dauerhaft von Wahlen ausgeschlossen, obwohl sie hier lebten, arbeiteten, Steuern zahlten und am gesellschaftlichen Leben teilnähmen, so die Fraktion.
Die Partei kritisiert zudem, dass die 2024 reformierten Einbürgerungsregeln zwar Mehrstaatigkeit erlaubten, aber weiterhin Hürden etwa durch Einkommensnachweise setzten. Politische Teilhabe dürfe nicht vom Einkommen abhängen, heißt es in dem Antrag.










