PfadnavigationHomePolitikDeutschlandAntrag im BundestagLinke fordert Wahlrecht für alle Ausländer, die seit fünf Jahren in Deutschland lebenStand: 10:35 UhrLesedauer: 3 MinutenLinken-Fraktionschefin ReichinnekQuelle: Kay Nietfeld/dpaDie Linksfraktion will das Wahlrecht in Deutschland grundlegend ausweiten: Künftig sollen auch Ausländer ohne deutschen Pass wählen dürfen, wenn sie seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig im Land leben.Die Linksfraktion im Bundestag fordert die Einführung eines Wahlrechts für Ausländer in Deutschland. In einem Antrag verlangt sie, dass künftig alle Menschen, die sich rechtmäßig und seit mindestens fünf Jahren in Deutschland aufhalten, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit auf Bundesebene wählen dürfen. Zudem soll die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern darauf hinwirken, ein entsprechendes Wahlrecht auch für Landtags- und Kommunalwahlen zu schaffen.Zur Begründung verweist die Fraktion auf ein aus ihrer Sicht wachsendes demokratisches Defizit. Nichtdeutsche Staatsangehörige seien in Deutschland bislang grundsätzlich von Wahlen auf Bundes-, Landes- und zumeist auch kommunaler Ebene ausgeschlossen, obwohl viele von ihnen dauerhaft hier lebten, arbeiteten, Steuern zahlten und vom politischen Handeln unmittelbar betroffen seien. Das sei mit Blick auf das Demokratieprinzip des Grundgesetzes „untragbar“ und werde dem Einwanderungscharakter Deutschlands nicht gerecht.Lesen Sie auchDie Linke verweist in dem Antrag darauf, dass 2025 nach Angaben des Statistischen Bundesamts gut 14 Millionen Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit in Deutschland lebten, darunter etwa fünf Millionen EU-Bürger. Die ausländische Wohnbevölkerung halte sich im Durchschnitt seit 15 Jahren in Deutschland auf. Gleichwohl könne sie in dieser Zeit meist nicht an Wahlen teilnehmen.Mehr von WELT in der Google-Suche: WELT als Medium bevorzugenIn der Begründung setzt sich die Linke auch mit der verfassungsrechtlichen Lage auseinander. Sie verweist darauf, dass das Bundesverfassungsgericht das Ausländerwahlrecht 1990 zwar abgelehnt habe. Diese Sicht könne angesichts der Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte sowie der Einführung des Kommunalwahlrechts für EU-Bürger neu bewertet werden. Zudem führt die Fraktion an, dass im Grundgesetz an zentralen Stellen von „Volk“ und nicht ausdrücklich vom „deutschen Volk“ die Rede sei.Der Antrag trägt den Titel „Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer einführen“ und wurde von Abgeordneten um Ferat Koçak sowie der Fraktion Die Linke eingebracht. Unterzeichnet ist er von den Fraktionsvorsitzenden Heidi Reichinnek und Sören Pellmann.Die Linke knüpft mit dem Antrag an frühere Vorstöße an. Nach eigener Darstellung setzt sie sich seit Jahren für ein Wahlrecht für Ausländer ein. In der Begründung verweist die Fraktion ausdrücklich auf einen eigenen Gesetzentwurf aus dem Jahr 2014. Zuletzt hatte etwa die Linken-Spitzenkandidatin für Berlin, Elif Eralp, ein Wahlrecht für Ausländer gefordert. An den Wahlen zum Bundestag dürfen laut Grundgesetz nur Deutsche ab 18 Jahren teilnehmen, an Wahlen zum Abgeordnetenhaus nur Berliner ab 16 Jahren. Nur auf kommunaler Ebene (also für die Bezirksparlamente) gilt eine Ausnahme für Ausländer aus EU-Staaten.„Langjährig in der Bundesrepublik Deutschland lebende Migrantinnen und Migranten haben die Möglichkeit, sich nach deutschem Staatsangehörigkeitsrecht einbürgern zu lassen. Damit erwerben sie auch das Wahlrecht“, heißt es auf der Webseite des Bundesinnenministeriums. Der Linken-Fraktion reicht das nicht. Zwar sei das Staatsangehörigkeitsrecht 2024 gelockert worden. Andere Regelungen, etwa beim Einkommensnachweis, erschwerten aber weiterhin Einbürgerungen, insbesondere für Menschen in prekären Lebenslagen, heißt es in dem Antrag. Politische Teilhabe dürfe jedoch nicht vom Einkommen abhängen.ll
Bundestag: Linke fordert Wahlrecht für Ausländer, die seit fünf Jahren in Deutschland leben - WELT
Die Linksfraktion will das Wahlrecht in Deutschland grundlegend ausweiten: Künftig sollen auch Ausländer ohne deutschen Pass wählen dürfen, wenn sie seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig im Land leben.










