Demnach müssen etwa die Europäische Union (EU), Großbritannien und die Schweiz, aber auch Staaten in Afrika, Asien und Lateinamerika sowie Kanada und China mit zusätzlichen Zöllen zwischen 10 und 12,5 Prozent rechnen. „Es ist inakzeptabel, dass unsere wichtigsten Handelspartner nichts gegen die Einfuhr von Waren unternehmen, die unter Einsatz von Zwangsarbeit hergestellt wurden. Dies führt dazu, dass US-amerikanische Arbeitnehmer gezwungen sind, weltweit unter ungleichen Wettbewerbsbedingungen zu konkurrieren“, sagte der Handelsbeauftragte Jamieson Greer laut der Mitteilung. „Wir werden diese Ungleichheit nicht länger hinnehmen.“

Anhörungsfrist bis Anfang JuliDer US-Handelsbeauftragte stützt sich dabei auf eine Untersuchung, die am 12. März begann, wie aus der Mitteilung hervorgeht. Demnach stand sie im Zusammenhang mit dem „Versäumnis verschiedener Volkswirtschaften, ein Einfuhrverbot für Waren, die unter Einsatz von Zwangsarbeit hergestellt wurden, zu erlassen und wirksam durchzusetzen.“ Die Zölle sollen demnach aber nicht sofort in Kraft treten. Stattdessen können zunächst Einwände bis zum 6. Juli geltend gemacht werden, am 7. Juli soll dann eine Anhörung stattfinden.

Unrechtmäßige Zölle: US-Regierung geht in BerufungDas Oberste Gericht der USA hatte im Februar einen Großteil der von Trump verhängten Sonderzölle gegen weltweite Handelspartner für unrechtmäßig erklärt. Ein Richter des US-Gerichts für Internationalen Handel entschied später, dass die deshalb von Importeuren gezahlten Abgaben zurückerstattet werden müssten. Die neuen Abgaben stützen sich nun auf Paragraf 301 des Handelsgesetzes von 1974. Diese Rechtsgrundlage gilt als belastbarer als die, auf die Trump zuvor zurückgegriffen hatte.Nichtsdestotrotz legt die US-Regierung gegen die Entscheidung des US-Gerichts Berufung ein. Dies geht aus Gerichtsdokumenten hervor, welche die Nachrichtenagentur AFP einsehen konnte.