Auf den ersten Blick ist es ein einfaches Ziel: Frauen und Männer sollen für gleiche Arbeit nicht unterschiedlich entlohnt werden. Doch bei näherem Hinsehen wird es kompliziert. Denn in einer weitverzweigten, vielfältigen Wirtschaft lässt sich oft nur schwer klären, welche Arbeiten und Löhne in welchen Branchen und Betrieben genau vergleichbar sind.Wie schwierig dies ist, zeigen die politischen Bemühungen, Lohngleichheit genauer zu regeln: Statt eines einfachen Gleichheitsgrundsatzes gibt das Entgelttransparenzgesetz den Arbeitgebern seit 2018 Auskunfts-, Berichts- und Prüfpflichten vor. Um Mittelständler aber nicht damit zu überfordern, nimmt es Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten teilweise und solche mit weniger als 200 Beschäftigten weitgehend davon aus.Pünktliche Umsetzung der EU-Richtlinie wird nicht klappenDamit soll es jedoch bald vorbei sein, weil die 2023 beschlossene EU-Entgelttransparenzrichtlinie von den Mitgliedstaaten neue, strengere Gesetze fordert – und das mit Umsetzungsfrist bis 7. Juni 2026. Klar ist mittlerweile, dass die schwarz-rote Koalition den Termin nicht einhalten wird. Ein von Familienministerin Karin Prien (CDU) nach Vorarbeiten einer Fachkommission erstellter Gesetzentwurf soll zwar schon fertig sein, ist aber regierungsintern umstritten und findet daher bisher nicht den Weg ins Kabinett. Weniger klar ist vorerst, was politisch daraus folgt.SPD-Frauenpolitikerinnen machen die Union dafür verantwortlich und haben ihrem Koalitionspartner neben „Blockade“ auch schon einen „Affront gegen Millionen Frauen“ vorgeworfen. Gitta Connemann, Vorsitzende der CDU/CSU-Mittelstandsunion, sieht es ganz anders: Sie hofft, dass eine Umsetzung der Richtlinie womöglich gar nicht mehr nötig wird, weil die EU ihre Vorgaben revidieren könnte. Andere Regelwerke wie die Lieferkettenrichtlinie wurden im Zuge der 2025 begonnenen Brüsseler Bürokratieabbauinitiative schon gelockert.Connemann: Am besten die umstrittene Richtlinie streichen„Unsere Unternehmen brauchen Luft zum Atmen, keine neuen Fesseln“, sagte Connemann der F.A.Z. „Deshalb fordern Mitgliedstaaten wie Schweden und Österreich die ersatzlose Streichung der Richtlinie.“ Dies sei konsequent und richtig – „gerade aus deutscher Sicht“, betonte sie. Connemann ist auch Parlamentarische Staatssekretärin im Wirtschaftsministerium. Die EU-Richtlinie sei ein „Paradebeispiel für europäische Überregulierung“. Selbst mit „Eins-zu-eins-Umsetzung“ drohten schon kleineren Unternehmen „umfangreiche Auskunfts-, Dokumentations- und Berichtspflichten“.Tatsächlich wird Deutschland nicht das einzige Land sein, das die Richtlinie nicht pünktlich umsetzt. Nach einer Übersicht der deutschen Außenwirtschaftsagentur haben nur wenige Länder schon geliefert. Viele andere stehen damit noch am Anfang. Und aus einigen wie Österreich und Schweden kommt Druck, stattdessen die EU-Vorgaben zu ändern. „Ziel muss es sein, die Richtlinie zu überarbeiten und so umzusetzen, dass sie den Beschäftigten tatsächlich hilft, statt Unternehmen mit überschießenden Berichtspflichten zu belasten“, verlangen etwa in der österreichischen Regierungskoalition die Neos.Was genau in Priens Gesetzentwurf steht, ist bisher nicht bekannt. Allerdings glich schon der von Union und SPD im Koalitionsvertrag verankerte Auftrag einer Quadratur des Kreises – er gab eine „bürokratiearme“ Umsetzung der Richtlinie vor. Dabei fordert diese deutlich strengere Schwellenwerte: Berichtspflichten werden von Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten auf solche mit mehr als 100 Beschäftigten ausgeweitet. Und es werden auch Kleinunternehmen von verschärften Auskunfts- und Prüfpflichten erfasst.Obendrein müssen Lohnvergleiche im einzelnen Unternehmen auch Boni, Überstundenzuschläge und etwa Fahrtkostenzuschüsse erfassen. Und es ist unklar, wie sich die neuen Vorgaben zu Tarifverträgen verhalten: Womöglich müssen Betriebe bald von einem gültigen Tarifvertrag abweichen, wenn dieser im Einzelfall zu einer nach Ansicht von Behörden oder Gerichten unzulässigen Ungleichbehandlung beiträgt.Hebeln die neuen Vorschriften Tarifverträge aus?Der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ gilt indessen, ob mit oder ohne Tarifvertrag, auch für Männer nicht universell. Für gleichartige Arbeit gibt es seit jeher unterschiedliche Löhne, je nach Region und Branche. Damit können sich Durchschnittslöhne von Frauen und Männern in Unternehmen auch schon deshalb unterscheiden, weil sich Frauen und Männer nicht gleichmäßig auf die regionalen Betriebsstätten verteilen. Entsprechend vielfältiger Konfliktstoff bahnt sich nun an.Wirtschaftsvertreter lehnen das Projekt auch deshalb ab, weil Deutschland „in der schwersten Wirtschaftskrise seit zwanzig Jahren“ stecke und keinen neuen „historischen Bürokratieaufwuchs“ verkraften könne, wie der Handelsverband Deutschland (HDE) warnt. Die Bundesregierung müsse „die Umsetzung der Richtlinie überdenken“. Dass auch Schweden diese ablehne, sei „mutig und richtig“, sagt HDE-Geschäftsführer Steven Haarke. „Diese Entschlossenheit würde man sich auch von Deutschland wünschen.“
EU-Entgeltrichtlinie: Machtkampf um die Lohngleichheit
Die Koalition streitet um die Umsetzung der EU-Entgeltrichtlinie. Nun werden Rufe laut, sie zu streichen. Auch andere Länder haben Probleme damit.
EU-Lohngleichstellungsrichtlinie Frist 7. Juni 2026 — Deutschland verfehlt sie; Union + Schweden/Österreich fordern Abschaffung mit Argument KMU-Bürokratie (Reporting-Pflicht sinkt auf 100 statt 500 Mitarbeiter). Zeigt EU-Compliance-Rollback; für IT-Manager: Governance-Investitionen in Lohngleichheit unsicher, regionale Fragmentierung wahrscheinlich.













