Sein Plan, das Problem möglichst unauffällig aus der Welt zu schaffen, ist gescheitert. Die Panne im seit Jahresanfang geltenden Wehrdienstmodernisierungsgesetz, die erst Anfang April öffentlich bekannt wurde, wird damit für Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) zur leidigen Fortsetzungsgeschichte, deren Ende frühestens in einigen Monaten absehbar ist.Auch an diesem Montag bezeichnete eine Sprecherin seines Hauses in der Bundespressekonferenz es erneut als „Versehen“ und „Fehler“, dass Paragraf 3 des Wehrdienstgesetzes mit der im vergangenen Herbst verabschiedeten Novelle ausdrücklich auch außerhalb des sogenannten Spannungsfalls gilt. Aus Versehen eine alte Pflicht aktiviert „Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen“, heißt es darin mit Ausnahme des Begriffs „Karrierecenter“ schon seit vielen Jahren. Nur gilt diese Pflicht seit 1. Januar aber laut Gesetzestext eben auch in Friedenszeiten. Um Härten zu vermeiden, kann das Verteidigungsministerium dem weiteren Wortlaut zufolge auch „Ausnahmen von der Genehmigungspflicht zulassen“. Auf dieser Basis erließ Pistorius’ Ministerium am 9. April eine sogenannte Allgemeinverfügung, mit der die Panne aus seiner Sicht ganz beseitigt wurde.„Männliche Personen, die der Genehmigungspflicht nach § 3 Absatz 2 Satz 1 WPflG unterfallen, werden allgemein von dieser Genehmigungspflicht ausgenommen“, hieß es darin. Die Vorschrift kommt einer Ausnahme für alle gleich.Wie der Verteidigungsminister nun aus dieser Nummer wieder rauskommen will, ist mir völlig unklar.Desirée Becker (Die Linke) Bedenken, dass die Exekutive damit womöglich ihre Kompetenzen überschritten hat und ein Gesetz eben nur von der Legislative grundlegend verändert werden kann, gab es schon damals. Zumindest machte die Linken-Abgeordnete Desirée Becker das Ministerium in einer schriftlichen Frage auf das Problem aufmerksam. Bis zu einer Neuregelung vergehen Monate Die Regierungsantwort vom 22. April teilte ihre Bedenken ausdrücklich nicht, da es sich um „eine für die Betroffenen ausschließlich begünstigende Regelung“ handele. Ernst müssen die Experten im Hause Pistorius den Hinweis dennoch genommen haben, weil sie eine grundsätzliche Neuregelung per Gesetz in Auftrag gaben. Eine entsprechende Passage, die schon vergangene Woche an einen Referentenentwurf für das geplante Gesetz zur Stärkung der Reserve angehängt wurde, soll die restliche Rechtsunsicherheit ganz beseitigen. Man habe, so eine Sprecherin am Montag, „bereits vorgesorgt“. In dem Entwurf würde die Genehmigungspflicht für Auslandsreisen „ausdrücklich auf den Spannungs- und Verteidigungsfall beschränkt“. Die Allgemeinverfügung gelte lediglich „für diesen Übergangszeitraum, bis das Reservestärkungsgesetz in Kraft tritt“. So oder so ändere sich für potenziell Betroffene aber nichts, Reisen müssten nicht genehmigt werden.Der Vorgang ist extrem ärgerlich und schadet dem Anliegen, junge Menschen freiwillig für den Wehrdienst zu gewinnen.Thomas Röwekamp (CDU), Vorsitzender des VerteidigungsausschussesDas mag sein, ein politisches Problem besteht aber mutmaßlich fort. „Der Vorgang ist extrem ärgerlich und schadet dem Anliegen, junge Menschen freiwillig für den Wehrdienst zu gewinnen“, sagt Thomas Röwekamp (CDU), der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses.Selbst wenn nämlich das Bundeskabinett den Entwurf des Reservegesetzes wie geplant noch vor der Sommerpause verabschiedet, dürfte es frühestens im Spätherbst vom Bundestag beschlossen werden. Und dessen Wissenschaftlicher Dienst nimmt nun in einem von der Linken Becker in Auftrag gegebenen Gutachten an, dass die Allgemeinverfügung vom 9. April nicht weniger als „rechtswidrig“ war.Als Begründung wird darin angeführt, dass per Verwaltungsvorschrift „die Genehmigungspflicht gänzlich suspendiert wird, da kein Adressat mehr unter die Genehmigungspflicht fällt“. Eine solch generelle Freistellung von einer eigentlich gesetzlich vorgeschriebenen Pflicht „dürfte nicht mehr dem Normvollzug, sondern vielmehr der Normsetzung zuzuordnen sein“, so die Bundestagsjuristen an die Adresse der Exekutive. Das bedeutet im Klartext: Ein Gesetz kann nur durch ein neues Gesetz grundlegend verändert oder abgeschafft werden. „Das Gutachten argumentiert nachvollziehbar, dass die Exekutive ihre Kompetenzen überschritten haben könnte“, bestätigt auch Christian Koch, der an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer öffentliches Recht lehrt. Pistorius’ Ministerium muss daher eventuell mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. „Wie der Verteidigungsminister nun aus dieser Nummer wieder rauskommen will, ist mir völlig unklar“, sagt Becker: „Das Wehrdienstmodernisierungsgesetz mit seinen Pflichten und weitreichenden Eingriffen in die Lebensplanung junger Menschen gehört nicht nachgebessert, sondern abgeschafft.“Ob ihr das Gutachten dafür einen Hebel in die Hand gibt, ist noch unklar. „Hinsichtlich einer etwaigen Klage werden die sich bietenden Möglichkeiten seitens der Fraktion geprüft werden“, kündigte Becker gegenüber dem Tagesspiegel an. Es geht auch darum, ob sie nur gegen das Gesetz als Ganzes tätig werden kann. „Gegen eine Allgemeinverfügung können nur Betroffene vorgehen – die Frage, ob sie unrechtmäßig zustande kam, könnte der zuständige Verwaltungsrichter dann zur Überprüfung in Karlsruhe vorlegen“, weiß Jurist Koch. Ganz chancenlos sähe er Pistorius in einem Verfahren nicht. Erstens müsse die Begründung mit den besonderen Umständen „zur Auslegung mitgelesen werden“, was in dem Gutachten möglicherweise zu wenig der Fall sei. Zweitens zeige es auf, „dass die Allgemeinverfügung mit Konkretisierungen weniger angreifbar wäre, wenn sie etwa ,bis auf Weiteres’ oder bis zum Erreichen einer bestimmten Personalstärke der Bundeswehr gelten würde“. Der Minister könnte sich also noch mehr Ärger ersparen, wenn er die Verfügung verändert.