Das Verteidigungsministerium muss beim Wehrdienst abermals seine unklare, in Teilen möglicherweise rechtswidrige Verwaltungspraxis korrigieren. Anlass ist die im Wehrpflichtgesetz verankerte Pflicht für junge Männer, vor längeren Auslandsaufenthalten eine Genehmigung des Ministeriums oder einer Dienststelle desselben einzuholen. Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hatte diesen Teil des Gesetzes nach Kritik per Allgemeinverfügung aussetzen lassen.Dass ein Bundesminister dazu überhaupt das Recht habe, bezweifelt nun ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Es „dürfte angenommen werden können, dass die Allgemeinverfügung vom 9. April 2026 rechtswidrig ist“, heißt es darin mit Blick auf die Anweisung des Ministers. Die Beurteilung durch den Parlamentsdienst hatte die Linke erbeten.Ministerium will gesetzliche KlarstellungWeil das Ministerium offenbar keine guten juristischen Argumente für seine Entscheidung hat, kündigte eine Sprecherin am Montag an, das Vorgehen zu korrigieren. Geplant sei nun, eine Änderung zu den Auslandsreisen in das sogenannte Reservestärkungsgesetz aufzunehmen, das in den kommenden Wochen ins Kabinett soll. Die Regelung zu Auslandsaufenthalten solle darin dann auf den Spannungs- und Verteidigungsfall beschränkt werden. Das Reservistengesetz sieht in erster Linie weitere alljährliche Dienstpflichten für junge Leute vor, die bis vor wenigen Tagen nicht mitgeteilt waren und unter anderem bei Wirtschaftsverbänden auf Widerstand stoßen.Als der bis dahin nicht öffentlich erörterte Passus zur Reiseerlaubnis bekannt wurde, hatte Pistorius Anfang April klargestellt, dass die Regelung aktuell nicht gelte und man dies per Verordnung rasch zum Ausdruck bringen wolle. Damals sagte der Minister: „Mir sind unbürokratische und handhabbare Verfahren wichtig. In der aktuellen Friedenszeit wird es keine Genehmigungsverfahren geben. Wir setzen die Genehmigungspflicht aus, solange der Wehrdienst freiwillig ist.“ Und weiter sagte der Verteidigungsminister: „Ich habe bereits veranlasst, dass der entsprechende Erlass, an dem meine Fachleute bereits arbeiten, schnell umgesetzt wird.“ Ob Pistorius so überhaupt vorgehen durfte, bezweifelt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages.„Rechtswidriger Verwaltungsakt“In dem Gutachten mit dem Aktenzeichen WD3-3000-053/26, das dieser Zeitung vorliegt, heißt es, das Ministerium könne grundsätzlich nicht ohne gesetzliche Ermächtigung den Gesetzesvollzug aussetzen. Für den Erlass vom 9. April komme daher eine „Rücknahme als rechtswidrigen Verwaltungsakt“ in Betracht. Die Selbstermächtigung, zu welcher Minister Pistorius gegriffen hatte, wäre demnach nichtig. Die Linken-Abgeordnete Desiree Becker warf dem SPD-Politiker vor, seine Kompetenzen zu überschreiten und die Gewaltenteilung zu untergraben.Dem Ministerium lag das Gutachten nach eigenen Angaben von Montagmittag erst seit wenigen Stunden vor. Es werde der schnellstmögliche Weg genutzt, um für Rechtssicherheit zu sorgen und mögliche Unklarheiten auszuräumen. „Die Allgemeinverfügung gilt also nur für den Übergangszeitraum, bis das Reservestärkungsgesetz in Kraft tritt. Das soll noch in diesem Jahr geschehen“, sagte eine Sprecherin. Und: „In der Sache ändert sich nichts. Eine Genehmigung für Auslandsaufenthalte muss derzeit nicht eingeholt werden.“Zu Reserveübungen, die künftig regelmäßig jeder leisten soll, der bei der Bundeswehr gedient hat, sagte die Sprecherin, das Gesetz befinde sich in „einer frühen Phase des Gesetzentwurfs“. Es sei nun Teil eines Prozesses, „den wir ausdrücklich wünschen“. Kein Gesetzentwurf komme „am Ende so aus dem parlamentarischen Verfahren, wie er hineingegangen ist“.Der Gesetzentwurf legt fest, dass junge Leute, die weniger als ein Jahr gedient haben, bis zu ihrem 45. Geburtstag jedes Jahr für mehrere Tage oder Wochen zu verpflichtenden Wehrübungen eingezogen werden sollen. Wer länger bei der Bundeswehr war, soll bis zum Alter von 65 Jahren üben müssen. Damit will die Bundeswehr dem Anspruch gerecht werden, nicht nur auf dem Papier bis zu 200.000 Reservisten zu haben, sondern einsatzbereit und gut ausgestattet zu sein. Um für eine glaubwürdige Abschreckung zu sorgen, soll die Kernarmee zudem in den kommenden Jahren von derzeit 185.000 auf 260.000 anwachsen.
Wehrdienst: Gutachten hält Pistorius' Verfügung für rechtswidrig
Junge Männer müssen sich längere Auslandsreisen genehmigen lassen. Pistorius setzte die Regelung nach Kritik aus. Ein Gutachten bezweifelt, dass das rechtmäßig war.











