Das Verteidigungsministerium handelte rechtswidrig, als es die Abmeldepflicht für Männer zwischen 18 und 45 Jahren per Verwaltungsvorschrift außer Kraft setzte. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, über das die „Tagesschau“ berichtet. Die Regel sah vor, dass sich wehrfähige Männer bei der Bundeswehr vor einem längeren Auslandsaufenthalt abmelden müssen.Um Ostern hatte ein Satz im neuen Wehrpflichtgesetz für Wirbel gesorgt. „Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen“, steht im Paragraf 3 des neuen Gesetzes, das am 1. Januar 2026 in Kraft trat.Die Vorschrift galt schon, bevor die Wehrpflicht im Jahr 2011 ausgesetzt wurde. Zur Einführung des „Neuen Wehrdienstes“, der auf Freiwilligkeit basiert, übernahm das Verteidigungsministerium die Regel in den neuen Gesetzestext. Kompetenzen überschritten Dies geschah womöglich unbeabsichtigt. Denn nach Bekanntwerden der Regel beeilte sich Minister Pistorius zu versichern, dass die Pflicht in der Praxis nicht greifen wird. Danach ließ er sie per Allgemeinverfügung außer Kraft setzen.Doch laut dem Gutachten, das die Linksfraktion in Auftrag gegeben hatte, war sein Haus zu diesem Schritt gar nicht berechtigt. Mehr noch: Als Teil der Exekutive habe das Verteidigungsministerium seine Kompetenzen weit überschritten.Das Ministerium dürfe laut dem Wehrpflichtgesetz zwar Ausnahmen von der Abmeldepflicht erlassen, doch mit der Verfügung sei eine gesetzliche Regelung vollständig außer Kraft gesetzt worden. „Diese Möglichkeit verbleibt lediglich der Judikative im Rahmen der Verfassungsgerichtsbarkeit“, heißt es in dem Gutachten. Also dem Bundesverfassungsgericht. Gutachter benennen handwerkliche Fehler Das Ganze sei „ein weiterer Beleg für Inkompetenz und ministerielles Maximalversagen“, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken, Desiree Becker, der „Tagesschau“. Auf Ihre Hinweise zu möglichen Rechtsfehlern sei das Ministerium nicht eingegangen.Auch das Gutachten weist laut „Tagesschau“ auf handwerkliche Fehler bei der Allgemeinverfügung hin. Bei Ausnahmen von einem Gesetz müssten immer noch Anwendungsfälle übrig bleiben. „Andernfalls würde der Ausnahmefall zum Regelfall.“ Pistorius’ Verfügung nahm jedoch alle männlichen Personen von der Abmeldepflicht aus – und das ohne zeitliche Beschränkung. Den Gutachtern zufolge handelt es sich damit um einen „rechtlichen Dauerzustand“. Diesen zu schaffen, sei jedoch nicht Aufgabe der Exekutive. (Tsp)