Starker Anstieg der Beschwerden: Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes verzeichnet so viele Fälle wie nie zuvor. 13.067 Menschen wandten sich 2025 an die Beratung, weil sie sich wegen ihrer Hautfarbe oder ihrer Religion, wegen Geschlecht, Alter oder anderer Merkmale diskriminiert sahen. Das waren 15 Prozent mehr als im Jahr davor, wie die Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman mitteilte.Am häufigsten waren Anfragen wegen rassistischer Diskriminierung – 4571 Fälle oder 43 Prozent aller Anfragen fielen allein in diese Kategorie. „Das sind keine Einzelfälle“, sagte Ataman bei der Vorstellung des Jahresberichts 2025 in Berlin. „Das dürfen wir nicht kleinreden.“ In den vergangenen fünf Jahren habe sich die Gesamtzahl der Fälle nahezu verdoppelt, sagte Ataman. „Rassistische Einstellungen verfestigen sich und führen zu deutlich heftiger erlebter Diskriminierung“, erklärte Ataman. Gemeint sind rassistische Beleidigungen, Abwertungen oder Benachteiligungen, zum Beispiel am Arbeitsplatz, bei der Wohnungssuche oder im Gesundheitswesen. Das schade nicht nur den betroffenen Menschen, sondern auch der Wirtschaft und der Gesellschaft insgesamt, sagte Ataman. Die meisten Menschen machen Diskriminierung mit sich allein aus.Ferda Ataman, AntidiskriminierungsbeauftragteDiese Statistik zeige „nur die Spitze des Eisbergs“, betonte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. „Die meisten Menschen machen Diskriminierung mit sich allein aus.“Von allen Anfragen bezogen sich 27 Prozent – 3015 Fälle – auf eine mutmaßliche Benachteiligung wegen einer Behinderung oder einer chronischen Krankheit. 2407 Menschen sahen sich wegen des Geschlechts benachteiligt, etwa 22 Prozent der Fälle. Die Antidiskriminierungsstelle bietet Beratung bei vermuteten Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das seit 2006 in Kraft ist. Die Fallzahl hängt also auch davon ab, wie viele Menschen in solchen Situationen Hilfe suchen.Die Beratung soll deutlich machen, welchen Schutz das Gesetz bietet. Bei Verstößen kann man nach Zivilrecht klagen, zum Beispiel auf eine Entschädigung. Kontakte mit staatlichen Stellen fallen nicht unter das AGG.Anfang Mai hatte das Bundeskabinett eine AGG-Reform auf den Weg gebracht. Kern ist eine Fristverlängerung: Künftig soll man vier statt zwei Monate Zeit haben, um Ansprüche geltend zu machen. Ataman hält die Novelle jedoch für unzureichend. Ataman warf der Politik vor, das Thema nicht ernst zu nehmen. „Es ist zwar richtig und überfällig, einige Lücken im Gesetz zu schließen, wie im Bereich der sexuellen Belästigung.“ Der Entwurf für eine Reform des AGG werde dem Bedarf aber „nicht mal ansatzweise gerecht“, urteilte Ataman. „Das ist bitter.“ (dpa, epd, KNA)