»Geheime und einseitige« PlanungKatiba, eine kenianische Organisation zur Verteidigung der Verfassungsrechte, hatte ihre Klage gegen das Quarantänezentrum damit begründet, dass die US-Einrichtung »geheim und einseitig« geplant worden sei. Dies werfe »ernste verfassungsrechtliche Bedenken« auf. Auch der Verband der kenianischen Mediziner und Apotheker (KMPDU) warnte, die Regierung setze für »ausländische Hilfen« das Leben ihrer Bürger aufs Spiel.

Die Gesundheitsbehörde der Afrikanischen Union (Africa CDC) warnte, die geplante Einrichtung könne »zusätzlichen Druck« auf das kenianische Gesundheitssystem ausüben. Die Übernahme der Quarantäne für »ausländische Staatsbürger« könne die Kapazitäten des ostafrikanischen Landes »überdehnen«. Kenias Regierung hat sich bislang nicht offiziell zu der geplanten US-Quarantäneeinrichtung geäußert.Das Quarantänezentrum mit 50 Betten sollte auf dem Luftwaffenstützpunkt Laikipia rund 200 Kilometer nördlich von Kenias Hauptstadt Nairobi eingerichtet und später noch ausgebaut werden. Nach Angaben eines US-Beamten sollten dort positiv auf das Ebolavirus Getestete oder Menschen mit Symptomen bis zu ihrer Verlegung in Einrichtungen in Europa versorgt werden. Die US-Bürger sollten die »bestmögliche Versorgung« erhalten, ohne eine lange Rückreise in die USA antreten zu müssen, ergänzte er.