Gerichtspräsident Christoph Brüning betonte in der Urteilsbegründung, die Regierung habe es versäumt, die Abgeordneten vor der entscheidenden Ausschusssitzung über Bedenken an der Gesamtfinanzierung des Vorhabens von Northvolt zu informieren. Das Gericht sei einstimmig zu der Einsicht gelangt, dass die Landesregierung nicht rechtzeitig über die Zweifel informiert habe.Konkret ging es in dem sogenannten Organstreitverfahren um Informationen der Landesregierung an den Finanzausschuss des Landtags vor der entscheidenden Sitzung im Januar 2024. Damals machten die Abgeordneten einstimmig den Weg frei für eine Wandelanleihe von der staatlichen Förderbank KfW in Höhe von rund 600 Millionen Euro. Bund und Land bürgten für die Wandelanleihe jeweils zur Hälfte.

In einer Kabinettsvorlage vom Dezember 2023, welche die Abgeordneten zum Zeitpunkt ihres Votums nicht kannten, heißt es wörtlich: »Die Gesamtfinanzierung des Ansiedlungsvorhabens am Standort Heide ist nicht gesichert. Für die derzeitige Finanzierungslücke ist eine Fremdfinanzierung geplant, wobei gewisse Zweifel bestehen, dass ein Bankenkonsortium gefunden wird, sofern sich Northvolt hinsichtlich der Bereitstellung von Zahlen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen und zum Projekt weiterhin sehr restriktiv verhält.«Nach Ansicht des Landesrechnungshofs verstieß Schwarz-Grün bei der Förderung zudem gegen die Haushaltsordnung. Die Vorgehensweise bei der Absicherung einer Wandelanleihe habe nicht dem Wirtschaftlichkeitsgebot entsprochen, schreibt der Rechnungshof in einem Sonderbericht. Auf belastbare Unterlagen von Northvolt insbesondere zur Finanzierung habe die Regierung nicht bestanden, obwohl dies in anderen Fällen bei wesentlich geringeren Verpflichtungsübernahmen des Landes Fördervoraussetzung sei. Zentrale Risiken seien der Regierung bekannt gewesen und seitens der Arbeitsebene ausführlich dokumentiert worden.