PfadnavigationHomeRegionalesHamburgDirekte DemokratieJuristen sehen keine Verfassungsprobleme bei Reform der VolksentscheideStand: 21:56 UhrLesedauer: 4 MinutenDie Volksentscheide vom vergangenen Oktober haben ein politisches Nachspiel. Eine Koalition aus SPD, Grünen und CDU will in Hamburg die Volksgesetzgebung aktualisieren.Quelle: Georg Wendt/dpaSPD, Grüne und CDU wollen das Volksabstimmungsgesetz in Hamburg ändern – rechtlich spricht wenig dagegen, wie jetzt eine Expertenanhörung ergab. Es geht aber auch um politische Abwägungen: mehr Transparenz, neues Spendenrecht und die Rolle des Senats.Rechtsexperten haben keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die von SPD, Grünen und CDU geplante Änderung des Volksabstimmungsgesetzes in Hamburg. Die Frage sei vielmehr, ob die Änderungen politisch opportun seien, sagte der Professor für öffentliches Recht und Kommunalwissenschaften an der Hochschule Ludwigsburg, Arne Pautsch, bei einer Anhörung vor dem Verfassungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft.Ähnlich äußerten sich die Rechtswissenschaftler Lars Hummel und Markus Kotzur von der Universität Hamburg, die zusammen mit Helena Peltonen-Gassmann vom Verein Mehr Demokratie und Hasso Mansfeld von der Initiative Transparente Demokratie vor dem Ausschuss als Experten gehört wurden.Lesen Sie auchZiel der fraktionsübergreifenden Gesetzesinitiative von SPD, Grünen und CDU seien Klarstellungen im Volksabstimmungsgesetz, keine Schwächung der direkten Demokratie, sagten Vertreter der Fraktionen.Bei den geplanten Änderungen geht es um das Äußerungsrecht der Senatsmitglieder bei Volksentscheiden, Transparenzpflichten der Initiativen hinsichtlich von Spenden und – auf Antrag der CDU – unterschiedliche Zustimmungsquoren, die für einen erfolgreichen Volksentscheid erreicht werden müssen.Einigkeit bestand unter den Rechtswissenschaftlern hinsichtlich eines angeblich bestehenden Neutralitätsgebots für den Senat bei Volksentscheiden. Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) hatte nach dem erfolgreichen Hamburger Zukunftsentscheid, mit dem im vergangenen Jahr eine Verschärfung der Hamburger Klimaziele beschlossen worden war, bemängelt, dass er im Vorfeld der Entscheidungen seine ablehnende Haltung nicht habe deutlich machen können.Lesen Sie auchDie Juristen sahen das anders. Laut Rechtsprechung des Hamburgischen Verfassungsgerichts sei der Senat lediglich an das Sachlichkeitsgebot gebunden. „Die Volksinitiative muss akzeptieren, dass sich auch die Regierung dazu äußert“, sagte Hummel. Dies im Volksabstimmungsgesetz aber noch einmal klarzustellen, könne hilfreich sein.Verbot von Auslandsspenden wäre möglichAuch ein Verbot der Annahme von Auslandsspenden für die Initiativen sahen die Rechtswissenschaftler verfassungsrechtlich unkritisch. Der rot-grün-schwarze Entwurf sieht außerdem die Unzulässigkeit von Spenden unter anderem von Körperschaften des öffentlichen Rechts, Parteien, Unternehmen in öffentlicher Hand und Berufsverbänden vor.Orientiert ist die Regelung am Parteiengesetz. „Wer politischen Einfluss nimmt – ob über eine Partei oder eine Volksinitiative – muss sich an dieselben demokratischen Spielregeln halten“, heißt es im Gesetzentwurf.Lesen Sie auchBei einer solchen Regelung müsse allen Akteuren effektives Handeln möglich bleiben, sagte Kotzur und mahnte: „Volksinitiativen kosten Geld.“ Achtsamkeit sei aufgrund der hybriden Bedrohungen und der versuchten Einflussnahme fremder Staaten aber bei Spenden aus dem Nicht-EU-Ausland geboten.Als „milderes Mittel“ regte Pautsch eine schärfere Rechenschaftspflicht bei der Annahme von Spenden an. Wenn man NGOs und Parteien ausschließe, „Initiativen ins Leben zu rufen oder zu unterstützen, würde man vielleicht ein bisschen übers Ziel hinausschießen“, mahnte er.Unterschiedliche Quoren für Wahltage und NichtwahltageHintergrund sind der „Hamburger Zukunftsentscheid“ und der Volksentscheid „Hamburg testet Grundeinkommen“, die laut ihren Rechenschaftsberichten auch Großspenden erhalten hatten, die nicht aus Hamburg und teils aus dem Ausland kamen. Anders als der Zukunftsentscheid war der Test des Grundeinkommens bei den Hamburgern durchgefallen.Lesen Sie auchDas für einen erfolgreichen Volksentscheid nötige Quorum davon abhängig zu machen, ob die Abstimmung zeitgleich mit einer Wahl erfolgt, wurde von den Experten durchaus kritisch gesehen, da es die Legitimation der Gesetzgebung relativieren könnte. Kotzur sieht darin eine politische Entscheidung. Verfassungsrechtlich seien sowohl 20 Prozent als auch 25 Prozent möglich.Die CDU hatte eine Erhöhung der nötigen Zustimmung an Nichtwahltagen auf 25 Prozent vorgeschlagen. Da die Beteiligung an den Volksentscheiden regelmäßig geringer ausfalle, wenn nicht gleichzeitig Wahlen stattfinden, bestehe ansonsten die Gefahr, „dass Entscheidungen von erheblicher rechtlicher und politischer Tragweite auf Grundlage einer vergleichsweise schmalen Zustimmungsbasis getroffen werden“, hieß es zur Begründung.Verein: Volksentscheide stärken ZusammenhaltDie grundsätzliche Frage bei dem gesamten Reformvorhaben müsse lauten: „Wollen wir die Risiken für demokratische Entscheidungen einschränken oder wollen wir es den Initiativen schwerer machen?“, sagte Peltonen-Gassmann vom Verein Mehr Demokratie. Sie warnte vor einer Einschränkung der direkten Demokratie. Was die Bürgerinnen und Bürger sich wünschten, sei gehört zu werden. Dies sei auch eine Frage der Wertschätzung und „die Voraussetzung für den konstruktiven Zusammenhalt, den wir in schwierigen Zeiten besonders brauchen“.lno/juve
Direkte Demokratie: Juristen sehen keine Verfassungsprobleme bei Reform der Volksentscheide - WELT
SPD, Grüne und CDU wollen das Volksabstimmungsgesetz in Hamburg ändern – rechtlich spricht wenig dagegen, wie jetzt eine Expertenanhörung ergab. Es geht aber auch um politische Abwägungen: mehr Transparenz, neues Spendenrecht und die Rolle des Senats.







