Quelle: dpa Hamburg/Schleswig-Holstein

28. Mai 2026, 17:29 Uhr

Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die geplante Reform haben die Rechtsexperten nicht.

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Rechtsexperten haben keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die von SPD, Grünen und CDU geplante Änderung des Volksabstimmungsgesetzes. Die Frage sei vielmehr, ob die Änderungen politisch opportun seien, sagte der Professor für öffentliches Recht und Kommunalwissenschaften an der Hochschule Ludwigsburg, Arne Pautsch, bei einer Anhörung vor dem Verfassungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft.