Mehr Alt-Nazis als gedacht
Günther und Balz schreiben: "Das Bundesverfassungsgericht war unter den Institutionen der frühen Bundesrepublik eine Ausnahme. Verfolgte, die den Nationalsozialismus überlebt hatten, waren in der Regel kaum in Ministerien oder Gerichten vertreten, hier aber hatte mehr als ein Drittel der Richter Ausgrenzungen und Verluste erfahren, ohne sich zu anderen Zeitpunkten an das System angepasst zu haben. Diese Personen trafen nun auf Kollegen, die den Nationalsozialismus mitgetragen oder ihn sogar vorangetrieben hatten. In vielen Fällen hatten sie beruflich und ökonomisch vom Nationalsozialismus profitiert. Anstatt ihre Verantwortung dafür anzuerkennen, hatten aber diese Richter wie der Großteil der Deutschen in der frühen Nachkriegszeit exkulpierende Blickweisen auf ihr eigenes Handeln entwickelt. Sie rechtfertigten es mit der vermeintlichen Übermacht des Systems, führten es auf erlebte oder erfundene Bedrohungen zurück oder deuteten es ganz zu einer Art Widerstand um. Richter wie Georg Fröhlich oder Rudolf Katz, deren engste Verwandte im Holocaust ermordet worden waren und die selbst jahrelang Entbehrung und Abwertung erfahren hatten, sahen sich so täglich Kollegen gegenüber, die es unterließen, ihre persönliche Rolle im Nationalsozialismus kritisch zu hinterfragen und sich in vielen Fällen gleichzeitig selbst als Opfer verstanden."








