Stand: 22.05.2026 • 03:55 Uhr

Nach dem Zweiten Weltkrieg entwickelte sich das Bundesverfassungsgericht zum Symbol für einen juristischen Neuanfang. Lange galt es als relativ "unbelastet" vom NS-Erbe. Eine Studie räumt nun mit dem Mythos auf.

Als das Bundesverfassungsgericht 1951 gegründet wurde, galt es vielen als Symbol eines radikalen Neuanfangs der jungen Bundesrepublik. Es sollte als "Hüter der Verfassung" mit seiner Rechtsprechung die neue demokratische Ordnung sichern. Lange galt es als weitgehend "unbelastet".

Die Ergebnisse einer Studie, die das Gericht vor Jahren selbst in Auftrag gegeben hat, zeichnen jedoch ein deutlich differenzierteres Bild.

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