Richterschaft des Bundesverfassungsgerichts im Badischen Staatstheater Karlsruhe 1951: Viele Männer, eine Frau

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Am 17. Juni 1952 richtet das Bundesverfassungsgericht über sich selbst. Genauer: Die übrigen Richter entscheiden über den Rauswurf eines Kollegen. Darf Conrad Roediger weiter dazugehören? Oder muss er gehen?Roediger hatte lange als Diplomat gearbeitet, war schon in Versailles nach dem Ende des Ersten Weltkriegs dabei. Im Zweiten Weltkrieg wirkte er in der Rechtsabteilung des Auswärtigen Amts. Ende 1941 wog er ab, wie Juden aus dem Ausland am besten zu deportieren seien – durch Verträge des Deutschen Reichs mit einzelnen Staaten oder per »Kollektivvertrag«.

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Juristische Hilfe für den Holocaust, so kann man das sehen, auch wenn Roediger beteuert: Er habe die Außenpolitik der Nazis behindern wollen, deshalb gegen den favorisierten Kollektivvertrag argumentiert.Seit Monaten schwelt die Causa. Der Gerichtspräsident duckt sich zunächst, doch der Bundesjustizminister und einflussreiche Bundestagsabgeordnete schalten sich ein, der Druck wächst. Also werden die 23 Richter und die eine Richterin an jenem Tag in Karlsruhe zusammengerufen. Roediger könnte nach dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz entlassen werden, wegen »grober Pflichtverletzung«.