Die Bundesnetzagentur hat am Mittwoch ihren grundsätzlichen Plan veröffentlicht, wie sie von 2029 an die Stromnetzentgelte reformieren möchte. Dabei geht es um den Anteil am Strompreis, der für den Bau und Unterhalt von Leitungen, Umspannwerken und Ähnlichem anfällt. Die Regeln dafür, wer wie viel Netzentgelt zahlt, laufen Ende 2028 aus. Einst wurden sie für ein System gemacht, das weitgehend auf fossilen Energieträgern basierte. Das System werde daher „der Energieversorgung der Gegenwart und Zukunft nicht mehr gerecht“, sagte Netzagenturchef Klaus Müller in einer Mitteilung. Der Anteil der Erneuerbaren macht in Deutschlands Strommix mittlerweile mehr als die Hälfte aus.Grundsätzlich versuche die Netzagentur, Nutzergruppen, die zusätzliche Netzkosten verursachen, diese auch stärker selbst tragen zu lassen, so Müller. Nach der neuen „Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom“ (AgNeS) solle es sich zudem künftig mehr lohnen, Strom dann aus dem Netz zu beziehen, wenn gerade viel davon vorhanden ist, zum Beispiel an windigen und sonnigen Tagen. Die Kosten für das Regeln von Engpässen im Netz sollen sinken, Flexibilität soll belohnt werden. Anders als zuletzt gedacht will die Behörde aber – zum Beispiel mit Blick auf Speicher – stärker berücksichtigen, dass sich Investoren zum Teil auf die jetzigen Regeln verlassen hatten, und ihre Privilegien bei den Netzentgelten doch nicht vorzeitig abschaffen. Auch verschiebt die Behörde die Dynamisierung der Netzentgelte zeitlich nach hinten.Es geht darum, wie die Kosten verteilt werdenVon den neuen Regeln betroffen sein werden sowohl die rund 40 Millionen deutschen Haushaltskunden als auch Großverbraucher, Stromerzeuger und Speicher. Es geht um viel Geld: Netzentgelte machen nach Angaben der Bundesnetzagentur rund 30 Prozent der Stromkosten eines Haushalts aus. Über ganz Deutschland gerechnet geht es um ein Kostenvolumen von rund 37 Milliarden Euro im Jahr und um die Frage: Auf wessen Schultern wird diese gewaltige Summe wie verteilt?Eine zentrale Neuerung in den aktuellen Vorschlägen: Die im Vorfeld heiß diskutierten dynamischen Netzentgelte – im Gegensatz zu starren Preisen – hat die Netzagentur zwar als großes Ziel bestätigt, aber aufgeschoben und bloß mit einem Zeitpfad versehen. Für Speicher sollen sie frühestens 2030 kommen, für Einspeiser frühestens 2032. Bei der Dynamisierung geht es grob gesagt um finanzielle Anreize, das Netz weniger zu belasten, wenn ohnehin schon Stress im Netz ist.Anreize für GroßkundenFür Großkunden, also Unternehmen, die mehr als 100.000 Kilowattstunden Strom im Jahr verbrauchen, will die Netzagentur von 2029 an Flexibilität trotzdem stärker belohnen. Das soll so funktionieren: Heute zahlen diese Großkunden einen Leistungspreis, das bedeutet, dass sich ihr Netzentgelt nach ihrer Spitzenlast berechnet, selbst wenn sie bloß einmal im Jahr ungewöhnlich viel Strom bezogen haben. Künftig richten sich die Netzkosten nach einer bestellten Kapazität. Wird diese überschritten, ist ein Aufschlag zu bezahlen. Ist der Strompreis aber gerade extrem niedrig, kann es sich trotzdem lohnen, Anlagen hochzufahren. Innerhalb der bestellten Kapazität gilt ein sogenannter Arbeitspreis, der sich nach dem Verbrauch richtet.Ein umstrittener Punkt war bislang auch die Frage, was künftig aus dem sogenannten Bandlast-Privileg für Stromkunden aus der Industrie werden soll. Darunter versteht man die bisherige Regel, dass große Stromkunden, die das Netz sehr kontinuierlich und planbar nutzen, vergünstigte Netzentgelte bekommen. Die Bundesnetzagentur wollte hier die Regeln eigentlich anpassen und mehr Flexibilität belohnen. Nun aber hat sie eine Entscheidung darüber erst einmal verschoben und will die bisherige Regelung zur Bandlast für Bestandskunden bis Ende 2031 verlängern.Privathaushalte mit Solardächern sollen mehr beitragenFür Privathaushalte schlägt die Netzagentur kaum Änderungen vor, es sei denn, sie erzeugen selbst Strom, zum Beispiel mit einer Dach-Solaranlage. Solche „Prosumer“ sollen sich künftig stärker als bisher an den Netzkosten beteiligen – über einen höheren Grundpreis. Laut Netzagentur werden die zusätzlichen jährlichen Kosten für solche Prosumer bei weniger als 100 Euro im Jahr liegen.„Wer seinen Strom selbst erzeugt, trägt bisher weniger zur Finanzierung des Netzes bei“, lässt sich Netzagenturchef Müller dazu zitieren. „Aber auch er verlässt sich auf das Netz, wenn die Sonne nicht scheint und der Speicher leer ist.“ Balkonkraftwerke – im Fachjargon „Steckersolaranlagen“ – sollen von der Neuregelung nicht betroffen sein.Netzagentur geht auf die Speicherbranche zuIn ihren vorläufigen Planungen geht die Bundesnetzagentur zudem anders als in bisherigen Konzepten deutlich auf die Speicherbranche zu. Zwar sollen weiterhin Netzentgelte auch für Speicher kommen, doch „nimmt die Bundesnetzagentur Abstand von ihrer ursprünglichen Überlegung, die Entgelte für alle Speicher bereits ab 1. Januar 2029 einzuführen“, heißt es in der Mitteilung. Speicher, die jetzt schon in Betrieb sind, im Bau oder für die in den nächsten Monaten eine finale Investitionsentscheidung getroffen wird, bleiben für 20 Jahre nach Inbetriebnahme von Netzentgelten befreit. Generell solle für Speicher nur ein „moderater Kapazitätspreis“ erhoben werden und kein Arbeitspreis; dadurch steigen künftig die Netzentgelte für Speicher nicht mit steigender Auslastung immer weiter an.Eine weitere geplante Änderung zum Ist-Zustand: Ganz generell sollen neue Erzeuger wie Wind- und Solarparks künftig Einspeise-Netzentgelte zahlen. Ausnahmen soll es aber auch hier für Bestandsanlagen geben, die bei Inkrafttreten der neuen Regeln schon in Betrieb sind oder für die eine finale Investitionsentscheidung getroffen ist; sie sollen ab Betriebsstart 20 Jahre lang keine Netzentgelte zahlen. Die Bundesnetzagentur nennt auch eine Spanne für die Höhe des künftigen Einspeiseentgelts: vier bis sieben Euro je Kilowatt und Jahr. „Ein Entgelt in dieser Höhe wirkt sich kaum auf den Marktpreis aus“, erläutert die Behörde, es könne aber über die Jahre bis zu zwei Milliarden Euro jährlich zu den Netzkosten beitragen.Die Pläne der Bundesnetzagentur sind noch vorläufig, sie plant aber bis zum Sommer einen offiziellen Entwurf, der bis Jahresende – nach weiteren Diskussionen mit den Betroffenen – zu festen Regeln werden soll. Die Behörde kann die Systematik im Rahmen ihrer gesetzlichen Möglichkeiten weitgehend selbst festlegen.
Neue Pläne der Bundesnetzagentur für die Stromnetzentgelte
Netzentgelte machen fast ein Drittel des Strompreises von Haushalten aus. Die Netzagentur will sie neu ordnen, in Summe geht es um Milliarden. Wer was künftig schultern soll und warum die Speicherbranche aufatmen kann.









