Konsum im Einklang mit Klima- und Umweltschutz – diesem Ziel sollen europäische Vorschriften gegen Greenwashing dienen, die Hersteller und Handel zahlreicher Branchen künftig in die Pflicht nehmen. Doch das strenge Reglement für Produktwerbung, wie „klimaneutral“ oder „biologisch abbaubar“, droht zum Bumerang zu werden: Die Vorgaben der „Empowering Consumers“-Richtlinie, kurz EmpCo, könnten zur Vernichtung von Waren im Wert mehrstelliger Millionenbeträge führen.Davor warnt eine Verbändeallianz aus Industrie, Handel und Werbewirtschaft. „Eine Richtlinie, die eigentlich Nachhaltigkeit fördern soll, könnte in der Übergangsphase das Gegenteil bewirken – einwandfreie Waren sowie Verpackungen müssten sinnlos vernichtet werden“, sagte Patrick Kammerer, Hauptgeschäftsführer des Markenverbandes, der F.A.Z.Wenn es so käme, wie Kammerer prophezeit, würden die europäischen Bemühungen für mehr Klima- und Umweltverträglichkeit durch die neue Regulierung ad absurdum geführt. Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums hob jedoch gegenüber der F.A.Z. hervor: „Eine Pflicht, Produkte zu vernichten, folgt aus den Vorgaben nicht.“ Die Europäische Kommission habe vielmehr Empfehlungen für die Hersteller und den Handel veröffentlicht, wie sich auch noch Waren vermarkten ließen, die den neuen Anforderungen nicht entsprechen: indem Greenwashing-Aussagen überklebt würden oder der Handel in einem Aushang darüber informiere, welche Produktwerbung nicht mehr den EU-Vorgaben entspreche.Stichtag ist der 27. September 2026Aber das seien keine tauglichen Lösungsvorschläge, moniert etwa der Handelsverband Deutschland (HDE). Aufwand und Kosten für Umetikettierungen seien nicht vertretbar, sofern eine Neudeklarierung überhaupt technisch und rechtlich möglich sei. Auch ergänzende Umwelt- und Klimainformationen im Laden lösten nicht das strukturelle Problem, dass potentiell Tausende Produkte, Verpackungsvarianten und Verkaufsstellen betroffen seien, ergänzt der Markenverband.Das entscheidende Datum ist der 27. September dieses Jahres. Dann müssen die neuen EU-Vorgaben zur Umwelt- und Klimawerbung angewandt werden. Für die Vermarktung von Produkten bedeutet das: Allgemeine Umweltaussagen sind nur noch mit entsprechenden Belegen zulässig, etwa wenn es heißt, ein Reinigungsmittel sei „umweltfreundlich“ oder ein T-Shirt sei „nachhaltig“ produziert. Die Aussage, ein Produkt sei „klimaneutral“, ist künftig unzulässig, sofern die Emissionen durch CO₂-Zertifikate kompensiert werden. Werbeaussagen wie „Bis 2030 sind alle unsere Verpackungen vollständig recyclingfähig“ sind zwar theoretisch weiterhin möglich, müssen aber mit einem realistischen, öffentlich einsehbaren Umsetzungsplan belegt werden. Nachhaltigkeitssiegel ohne anerkannte Zertifizierungen werden komplett verboten.Eine behördliche Durchsetzung der neuen Regeln ist in Deutschland – anders als in anderen EU-Mitgliedstaaten – nicht vorgesehen. Vielmehr können Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände Verstöße dann im Wege von Abmahnungen oder Unterlassungsklagen verfolgen. Potentiell betroffen sind zum Beispiel der Lebensmitteleinzelhandel, Drogeriemärkte, Baumärkte sowie die Branchen Möbel, Spielwaren, Elektronik und Textilien. Nach Angaben des Markenverbandes haben einzelne „marktmächtige“ Händler den Herstellern auferlegt, schon seit diesem Monat nur noch Ware zu liefern, die den neuen Greenwashing-Vorgaben entspreche. Welche Händler das sind, teilte der Verband nicht mit.Die Wirtschaftsverbände monieren, der Gesetzgeber habe die langen Produktions-, Verpackungs- und Lieferzyklen nicht ausreichend berücksichtigt. Waren, die nach den alten Regeln deklariert worden seien, müssten für eine Übergangszeit ohne Einschränkungen und Auflagen vermarktet werden können. Die Verbändeallianz hatte deswegen Ende April an Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) appelliert, sich in Brüssel für eine Änderung der EmpCo-Richtlinie und die Einführung angemessener Übergangs- und Abverkaufsfristen einzusetzen. Auch der Bundestag und der Bundesrat haben entsprechende Empfehlungen an die Bundesregierung gerichtet. Der Bundestag schlug vor, Waren, die bis zum 27. März 2026 produziert wurden, sollten noch für ein Jahr, also bis zum 27. März 2027, abverkauft werden können.Die EU-Regelungen gelten bereits seit März 2024Das Justizministerium teilte auf Nachfrage mit, die Bundesregierung habe die Sorgen der Wirtschaft an die EU-Kommission herangetragen. Zugleich erinnerte das Ministerium daran, dass die EU-Vorgaben zur Umweltwerbung bereits seit März 2024 gelten. Wenn es nun Ende September ernst werde, hätten Hersteller und Handel zweieinhalb Jahre Zeit gehabt, um sich auf die neuen Greenwashing-Vorgaben einzustellen, fügte eine Sprecherin des Bundesumweltministeriums von Carsten Schneider hinzu. Der europäische Gesetzgeber sei nach Anhörung der Verbände davon ausgegangen, dass diese Übergangsfrist auskömmlich sei.Das deutsche Umsetzungsgesetz zur künftigen Greenwashing-Regulierung trat allerdings erst Mitte Februar dieses Jahres in Kraft. Als vor einigen Jahren auf EU-Ebene über die EmpCo-Richtlinie verhandelt wurde, war Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) federführend. Buschmann hatte im EU-Rat für das umstrittene Regelwerk gestimmt, obwohl er mit Nachdruck weniger EU-Regulierung gefordert hatte.
Greenwashing: Wird die EU-Regelung zum Problem?
Neue Vorschriften sollen für mehr Umweltschutz sorgen – doch manche Produkte könnten in der Tonne landen. Wer ist dafür verantwortlich?








