Der Rottweiler ist im Kanton Zürich zum potenziell gefährlichen Listenhund geworden. Seither sind vier Tiere beschlagnahmt wordenHalter von Rottweilern benötigen eine Bewilligung. Nicht alle haben eine eingeholt.26.05.2026, 14.10 Uhr3 LeseminutenWer im Kanton Zürich einen Rottweiler hält, braucht seit 2025 eine Bewilligung.KeystoneEs ist kurz vor 19 Uhr am 21. Oktober 2024, als es in Adlikon im Zürcher Unterland zu einer folgenschweren Hundeattacke kommt. Ein einjähriger Rottweiler entwischt aus einer Wohnung. Dann geht alles schnell. Der Hund greift zwei Kinder an, die vor einem Mehrfamilienhaus spielen. Den fünfjährigen Buben beisst er in die Arme und verletzt ihn schwer, das siebenjährige Mädchen erleidet Bissverletzungen an einem Arm und einem Bein.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Mehrere Erwachsene eilen den schreienden Kindern zu Hilfe. Bei dem Versuch, den Hund zu vertreiben, werden auch zwei Frauen verletzt. Als die Polizei eintrifft, beisst der Rottweiler zudem eine Polizistin. Später wird er auf Wunsch seiner Besitzerin eingeschläfert.Der Vorfall löst im Kanton Zürich eine Debatte über die Gefährlichkeit gewisser Hunderassen aus. Schliesslich entscheidet der Regierungsrat: Der Rottweiler wird ein sogenannter Listenhund, zusammen mit Bullterriern oder Pitbulls. Seit dem 1. Januar 2025 ist es verboten, sich einen Rottweiler anzuschaffen.Die Regierung begründet ihren Entscheid damit, dass Rottweiler aufgrund ihrer kräftigen Statur und ihres starken Bisses eine erhöhte Gefahr darstellten. Wer bereits einen hat, muss ihn aber nicht abgeben, sondern eine Bewilligung beantragen. Dafür wird das Tier einem Wesenstest unterzogen.15 Prozent weniger Rottweiler innert eines JahresNun zeigt sich: Seit das Verbot in Kraft ist, hat sich die Zahl der Rottweiler im Kanton Zürich deutlich reduziert. Ende Dezember 2024 waren 350 Tiere gemeldet, ein Jahr später waren es noch 295. Dies geht aus dem am Montag publizierten Jahresbericht des Veterinäramts hervor. Das Amt erklärt die Abnahme mit Wegzügen in andere Kantone, der Abgabe von Hunden oder «altersbedingten Abgängen».21 der gemeldeten Tiere waren Junghunde, die erst nach Ende des zweiten Lebensjahrs beurteilt werden können. Bei 53 Tieren handelte es sich um ältere Tiere, für die aufgrund «fachlicher Kriterien» keine Beurteilung mehr nötig ist.Halterinnen und Halter von Rottweilern mussten bis zum 30. Juni eine Bewilligung beantragen. Insgesamt gingen 293 Gesuche ein, und es wurden 217 Wesensbeurteilungen durchgeführt. Dem Bericht ist zu entnehmen, dass per Ende Jahr 97 Bewilligungen ausgestellt wurden. Weitere Verfahren waren pendent. Knapp die Hälfte der Bewilligungen wurde unter Auflagen erteilt. Das bedeutet etwa, dass Hunde einen Maulkorb tragen oder weitere Trainings absolvieren müssen.Vier Halter weigerten sich trotz mehrmaligen Interventionen, ein Gesuch einzureichen. Ihre Tiere wurden beschlagnahmt und weitervermittelt.Die Zahl der Beissvorfälle mit Menschen ist leicht zurückgegangen: Letztes Jahr wurden 860 Bisse registriert, 2024 waren es 873. Die Zahlen sind allerdings deutlich höher als noch vor einigen Jahren. 2022 waren es 659 Bisse. Ein Grund für den Anstieg sei nicht erkennbar, schrieb das Veterinäramt in seinem Jahresbericht 2023.Bei allen Beissvorfällen und bei «übermässigem Aggressionsverhalten» klärt das Veterinäramt nach eigenen Angaben ab, ob der Hund in der nationalen Hundedatenbank registriert ist und ob die obligatorischen Kurse mit ihm besucht wurden. Allenfalls werden Stellungnahmen der Besitzer oder der angegriffenen Person eingeholt, die Haltung kontrolliert oder das Verhalten geprüft. Nach einer Risikoanalyse entscheidet sich, ob etwa ein Training oder ein Maulkorb nötig sind.Laut dem Veterinäramt müssen nur vereinzelt Tiere beschlagnahmt oder Besitzer mit einem Halteverbot belegt werden. Letztes Jahr wurde kein einziges ausgesprochen. Es gibt aber 35 bestehende Verbote, die überwacht werden.Passend zum Artikel
Zürich: Rottweiler sind seit 2025 verboten – vier Tiere beschlagnahmt
Halter von Rottweilern benötigen eine Bewilligung. Nicht alle haben eine eingeholt.






